Abwendung einer Zwangsversteigerung
Wenn die Zwangsversteigerung einer Immobilie bevorsteht, muss der Eigentümer der Immobilie handeln. Er darf nicht den Kopf in den Sand stecken und abwarten. Eine Lösung kann es nur geben, wenn er sich aktiv um das Problem kümmert. Vor allem, wenn das eigene und selbstbewohnte Wohnhaus betroffen ist, gilt es die Rettung der Immobilie in die Wege zu leiten und auf eine Immobilienakuthilfe zurück zu greifen. Der Eigentümer wird sich selbst eher schwer tun, Verhandlungen mit dem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger zu führen. Die Atmosphäre ist meist schon so weit gestört, dass Gespräche zu emotional verlaufen. Um die Rettung der Immobilie einzuleiten, gilt es zunächst, eine Bestandsaufnahme zu machen. Es kommt darauf an, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Je nachdem empfehlen sich unterschiedliche Maßnahmen und Rechtsbehelfe. Allerdings ist es nie zu spät. Auch wenn das Verfahren schon relativ weit vorangeschritten sein sollte, lässt sich mit noch immer die Zwangsversteigerung abwenden. Das Zwangsversteigerungsverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte, die jeweils eigene Rechtsbehelfe vorsehen, die es zu nutzen gilt. Vor allem gewinnt der Eigentümer den notwendigen zeitlichen Spielraum, den er in Zusammenarbeit mit der Immobilienakuthilfe benötigt, um Lösungen zu erarbeiten.
Als Eigentümer hat man bereits im allerersten Stadium des Verfahrens, also dann wenn die Bank als Gläubigerin den Immobilienkredit wegen Zahlungsverzug fristlos kündigt oder das Amtsgericht mit einem förmlichen Schreiben die Anordnung des Zwangsversteigerungsverfahrens mitteilt, den Eindruck, es sei alles verloren. Hier gilt es, sich nicht unter Druck setzen zu lassen oder zu resignieren. Schließlich geht es um den Erhalt des bisherigen Lebensmittelpunkts. Würde das Objekt zwangsversteigert, muss jeder Eigentümer davon ausgehen, dass er einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust erleiden wird. Die Erlöse, die der Zuschlag an den Meistbietenden im Verfahren erbringt, liegen fast immer weit unter dem eigentlichen Verkehrswert der Immobilie. Der Erlös reicht dann auch nicht aus, die Forderung der Bank aus dem Darlehensvertrag vollständig zu befriedigen. Der Eigentümer bleibt auf der Restschuld sitzen und muss diese aus seinem Einkommen bedienen. Im schlimmsten Fall treibt ihn die Bank auch noch in die Abgabe zur eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse und zerstört so endgültig die Bonität des Eigentümers.
Auch wenn die Bank parallel zur Zwangsversteigerung der Immobilie die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Eigentümers betreibt und ihn zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auffordert, muss er handeln und die zahlreichen, im Gesetz vorgesehenen Rechtschutzmöglichkeiten nutzen. Mit der Immobilienakuthilfe kann er zielgerichtet mit der Bank verhandeln, nach Lösungen suchen und die Zwangsversteigerung abwenden.