Neuregelung des Sexualstrafrechts betrifft Internet-Nutzer Veröffentlicht am Mittwoch, 07.April. @ 12:00:00 CEST
Thema: neue Gesetze
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Weitgehend unbemerkt von der
Öffentlichkeit ist am 1. April das "Gesetz zur Änderung der
Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" in Kraft getreten. Das Paragrafenwerk sieht eine ganze Reihe von
Strafverschärfungen und Tatbestandserweiterungen für Sexualdelikte vor, von denen viele einen starken Internet-Bezug aufweisen, wie heise
online berichtet.
Neu gestaltet wurden unter anderem die Vorschriften gegen Pornografie der Paragrafen 184 ff. des Strafgesetzbuchs
(StGB). So wird gemäß Paragraf 184c derjenige bestraft, der pornografische Darbietungen, etwa Live-Shows, durch Medien- oder Teledienste
verbreitet. Eingeschränkt ist die Anwendung der Vorschrift jedoch dann, wenn "durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist,
dass die pornographische Darbietung Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich ist". Ab welchem Umfang von einem solchen wirksamen
Altersschutz gesprochen werden kann, ist umstritten.
Zahlreiche Juristen kritisieren insbesondere diese erhebliche Ausweitung der strafprozessualen
Eingriffsbefugnisse und sehen -- so etwa in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift -- diese Neuordnung als
verfassungsrechtlich nicht haltbar an.
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