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Redaktionelle Darstellung des Ausbildungsmodells des Deutschen Anwalt Vereins
Veröffentlicht am Dienstag, 20.April. @ 16:40:48 CEST
Thema: Law Zone
Law ZoneDer DAV bietet ein ausgeklügeltes Konzept für Juristen/innen, die ihr 1. Staatsexamen hinter sich haben. Angesprochen sollten sich alle die fühlen, die wissen, dass sie den Anwaltsberuf ergreifen werden und weder Richter noch in die Wirtschaft wollen. Das sind immerhin 75% der jährlich bundesweit 10.000 Kandidaten, die erfolgreich das 2. Staatsexamen bestanden haben. Jedoch hat man in der heutigen Zeit als angehende/r Anwalt/in viele Hürden zu meistern und es genügt einfach nicht, das 2. Examen in der Tasche zu haben. Am 1. Januar 2004 betrug die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte 126.799, Tendenz steigend mit 8.000 jährlich neu zugelassenen Rechtsanwälten. Jedoch brechen jährlich 15% den Anwaltsberuf ab, und das durchschnittliche Einkommen eines Anwalts ist auch nicht mehr das, was es mal früher war. Deshalb ist es von Vorteil, sich durch eine Weiterbildung auf den Anwaltsberuf vorzubereiten, wenn es das vorhandene staatliche Ausbildungsmodell nicht hinreichend schafft.

Denn leider sieht die Realität unserer Ausbildung ganz anders aus.
Die nämlich, zielt darauf ab uns alle zum Richteramt zu befähigen. Ich möchte ja nicht kritisieren das es schlecht ist als Anwalt/in eine fundierte wissenschaftliche und praxisorientierte Ausbildung zu haben. Jedoch bitte nicht nur aus der Sicht, dass wir alle Richter werden.
Die Verantwortlichen haben es versäumt, das Jurastudium der heutigen Realität anzupassen und die Lehrinhalte auch auf den Anwaltsberuf auszudehnen. Damit müssen wir leider leben oder können andere Konzepte in Anspruch nehmen. Das DAV-Ausbildungsmodell ist an die zweijährige Referendarszeit gekoppelt. Während man nach seinem 1. Examen auf die Zuweisung einer Referendarsstelle wartet, kann man schon die Studienbriefe des 1. Blocks des Ausbildungskurses bearbeiten. Hierfür benötigt man bei einem Vollzeitstudium etwa einen Monat.

Dieser 1. Block dient der Vorbereitung auf die praktische DAV-Anwaltausbildung und wird als Fernkurs an der Uni-Hagen angeboten. Während der ersten 12 Monate der Referendarszeit werden die Stationen in ZivilR, StrafR und VerwR normal absolviert. Auch in diesem Zeitraum kann man noch die ersten Studienbriefe bearbeiten. Die nächsten 12 Monate des Referendariats sind Teil der DAV-Anwaltsausbildung und beinhalten den praktischen Teil. Diese Zeit (Anwalts- und Wahlstation) wird in einer DAV-Ausbildungskanzlei absolviert.

Der DAV vermittelt die freien Ausbildungsplätze, die Ausbildungskanzlei wählt von den Referendarbewerbern den aus, der von der Leistung und Persönlichkeit in seine Kanzlei passt. Dafür kümmert sich dann ein Anwalt/in persönlich während der nächsten 12 Monate um den Referendar/in. In dieser praktischen Aus-bildungszeit soll der Referendar/in die verschiedenen Bereiche einer Kanzlei kennen lernen, von Kanzleiorganisation, Honorar-gestaltung, Kostenrechung, bis hin zum verfassen von Klageschriften oder der Begleitung des Ausbilders bei Gericht oder Verhandlungen. Das Curriculum des praktischen Teils der DAV-Anwaltsausbildung enthält 88 Pflichtarbeiten die bearbeitet werden müssen, jedoch eine gute Vorbereitung für die Klausuren des 2. Staatsexamens sind. Am Ende der praktischen Ausbildungszeit geht man dann besser vorbereitet ins 2. Examen. Jedoch kann man den theoretischen Teil der DAV-Ausbildung auch während der Referendarszeit absolvieren.

Während der praktischen Ausbildung oder nachdem man das 2. Staatsexamen in der Tasche hat, ist der 2. Block der theoretischen DAV-Anwaltausbildung zu absolvieren. Dieser wird wieder als Fernstudium an der Uni-Hagen durchgeführt, dauert (bei Vollzeitstudium) ca. zwei Monate und beinhaltet die Bearbeitung von 54 Prüfungsaufgaben. Wer insgesamt die Hälfte der Prüfungsaufgaben erfolgreich bearbeitet hat, hat die theoretische DAV-Ausbildung bestanden. Der Lohn der ganzen Sache: das DAV-Ausbildungszertifikat. Ein Absolvent der DAV-Anwaltsausbildung hat bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das mühselige Antrainieren der Neuanwälte durch die Kanzleien entfällt. Gegebenenfalls übernimmt die Kanzlei, in der man seine DAV-Ausbildung absolviert hat, den Absolventen sogar direkt danach. Für diejenigen von euch, die den Anwaltberuf ergreifen möchten, ist es ein eine gute Möglichkeit, sich auf den zukünftigen Beruf vorzubereiten.

Quelle Grafiken: Deutscher Anwalt Verein 2003 (bearbeitet von Anastasios Bakratsas)

Redakteur: Anastasios Bakratsas)



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von Anonymous am Sonntag, 16.März. @ 23:18:11 CET
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