Klagen gegen Verwaltungskostenbeitrag Veröffentlicht am Dienstag, 20.April. @ 16:58:31 CEST
Thema: Johann Wolfgang Goethe-Universität
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Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe
gefällte Urteil zu den Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg sorgte deutschlandweit für Aufsehen - und lässt auch in Hessen die Hoffnung
keimen, dass der hiesige Verwaltungskostenbeitrag auch noch gekippt wird. Das BVerfG-Urteil besagt, dass in dem südlichen Bundesland die
Rückmeldegebühr von 50 Euro in einem "groben Missverhältnis" zu dem tatsächlichen Rückmeldeaufwand, der einer Berechnung zufolge ca. 5 Euro
beträgt, steht und somit verfassungswidrig ist.
Obwohl die Verwaltungsgebühr in Hessen bei seiner Einführung in weiser Voraussicht nicht
Rückmelde- ,sondern Verwaltungskostenbeitrag genannt wurde, könnte das richtungsweisende BVerfG-Urteil seine Wirkung auch in anderen
Bundesländern mit ähnlichen Gebühren entfalten. Die Fachschaft Jura wird das Klagebegehern der Studierenden unterstützen.
Weitere
Informationen sowie ein Schriftsatz für die Klageerhebung gibt es in der Fachschaft.
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