Beleidigungsanzeigen steigen Veröffentlicht am Mittwoch, 02.Juni. @ 16:08:18 CEST
Thema: Jura News
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Die Deutschen sind unflätiger denn je - und leichter eingeschnappt. Staatsanwaltschaften werden von Beleidigungsanzeigen überflutet.
Es sind immer weniger Deutsche gewillt, eine Beleidigung einfach wegzustecken. Ein kurzes Wortgefecht an der Ampel - schon ist die Strafanzeige gestellt. Zuweilen geht es nur darum, dem Kontrahenten zuvorzukommen. "Das ist wie Forechecking im Fußball", beschreibt Hans-Jürgen Gebhardt, Verkehrsrechtsexperte im Deutschen Anwaltverein, das aggressive Anzeigeverhalten. Wer als Erster Strafanzeige stellt, verspricht sich später vor Gericht bessere Chancen.
Längst hat die Rechtsprechung einen Katalog auch für nonverbale Beleidiger entwickelt. Verboten ist:
· den Mittelfinger in die Höhe zu recken ("Fick dich"),
· den Zeigefinger zur Stirn zu führen ("Idiot") und
· mit Zeigefinger und Daumen einen Kreis zu formen ("Arschloch").
Straffrei ließen Düsseldorfer Richter dagegen den fingerfertigen Autofahrer, der beide Zeigefinger an die Schläfen gelegt hatte. Der so genannte Doppelvogel gilt als nicht ehrverletzend.
Auch geschickte Tarnung schützt nicht vor Strafverfolgung. Keine Gnade erhält, wer der Unverschämtheit eine höfliche Floskel vorausschickt ("Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch") oder sich in Konjunktive versteigt ("Am liebsten würde ich Sie jetzt Wichser nennen"). Ebenso wenig lassen sich Amtsrichter von Ausführungen beeindrucken, warum es des Mittelfingers bedurfte, das Schiebedach zu öffnen oder den Schweiß von der Stirn zu wischen.
Strafanzeigen wegen Beleidgung:
Erfasste Delikte: § 185 Beleidigung, § 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung und § 189 Verunglimpfnug des Andenkens Verstorbener
1990: 79.552
1995: 115.240
2000: 152.282
2003: 164.848
Voller Artikel unter Spiegel Online
© DER SPIEGEL 23/2004
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