Der Kopftuch-Streit wird weitergehen Veröffentlicht am Dienstag, 29.Juni. @ 06:00:00 CEST
Thema: Jura News
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Kaum hat im Kopftuch-Streit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein vermeintlich abschließendes Urteil verkündet, da geht die Diskussion auch schon weiter. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz etwa glaubt, dass mit dem Urteil der Islam diskriminiert wird. Und der Anwalt der moslemischen Lehrerin Fereshta Ludin, die mit ihrem Anliegen, in Baden-Württemberg mit Kopftuch unterrichten zu dürfen, erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist, schließt eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest nicht aus.
Kaum hat im Kopftuch-Streit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein vermeintlich abschließendes Urteil verkündet, da geht die Diskussion auch schon weiter. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz etwa glaubt, dass mit dem Urteil der Islam diskriminiert wird. Und der Anwalt der moslemischen Lehrerin Fereshta Ludin, die mit ihrem Anliegen, in Baden-Württemberg mit Kopftuch unterrichten zu dürfen, erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert ist, schließt eine neue Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest nicht aus.
Bereits im Juli 2002 war die aus Afghanistan stammende Lehrerin vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage auf Einstellung in den baden-württembergischen Schuldienst gescheitert. Ein Jahr später hob der BVG in Karlsruhe diese Entscheidung jedoch auf. Die Verfassungshüter entschieden, dass ein Verbot des Kopftuchs und anderer religiös verstandener Symbole zwar zulässig sein kann, allerdings nur auf der Grundlage eines Gesetzes. Daraufhin änderte Baden-Württemberg - wie einige andere Länder auch - das Schulgesetz. Es verbietet nun politische und religiöse "Bekundungen" durch Lehrer, stellt gleichzeitig aber fest, dass die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" dem Erziehungsauftrag entspricht.
Über dieses neue Schulgesetz musste nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Die Leipziger Richter mussten hierbei die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neutralität staatlicher Schulen gegenüber den Religionen beachten. Nach der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts trifft das Verbot "alle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen". Die Erwähnung "christlicher Kulturwerte" beziehe sich auf die Tradition Deutschlands, etwa als Thema des Unterrichts, heißt es in dem Urteil vom Donnerstagabend. Damit gaben die Richter dem Gesetz eine neue Richtung.
Denn aus der Logik des Urteils heraus muss für christliche Symbole der gleiche Maßstab gelten wie für islamische. Ob dies von der Stuttgarter Landesregierung so gemeint war, ist allerdings fraglich. "Jetzt steht ein anderes Gesetz im Raum, als der Gesetzgeber es wollte", sagt Ludins Anwalt Hansjörg Melchinger. Und Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan (CDU) verweist zwar auf die Gleichbehandlung der Religionen, doch vermag sie beispielsweise in der Nonnentracht keine nach dem Landesgesetz verbotene "Bekundung" zu erkennen. Dies sei lediglich "Berufskleidung im religiösen Kontext".
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Kopftuchurteil vom September 2003 deutlich eine gesellschaftliche Debatte zu dem Thema gefordert. Doch es ist absehbar, dass sich auch die Verfassungsrichter weiter an dieser Diskussion werden beteiligen müssen. Denn es scheint unwahrscheinlich, dass Baden-Württemberg oder andere Länder nun Kreuz-Kettchen und Nonnentracht aus den Klassenräumen verbannen. Ludin und andere moslemische Lehrerinnen werden daraus aber wohl folgern, dass die Landesgesetze offenbar doch nicht so neutral gemeint sind, wie das Bundesverwaltungsgericht sie verstanden haben will.
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