BGH hebt Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer H. auf Veröffentlicht am Montag, 05.Juli. @ 12:00:00 CEST
Thema: Urteile
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Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer H. hat Erfolg. Das Landgericht Kiel hatte den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf, nachdem die Staatsanwaltschaft beanstandet hatte, dass das Schwurgericht nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat (Urteil vom 01.07.2004, Az.: 3 StR 494/03).
Der Strafsenat gab der Staatsanwaltschaft Recht: Das Landgericht habe es versäumt, im Rahmen der gebotenen umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Gesamtwürdigung des Tatgeschehens und der Täterpersönlichkeit gebührend zu berücksichtigen dass der Angeklagte wegen zweier schwerwiegender Sexualdelikte erheblich vorbestraft war und die Tat kurz nach seiner letzten Haftentlassung und unter laufender Bewährung begangen wurde, befanden die BGH-Richter. Zudem habe sich das Landgericht nicht damit auseinander gesetzt, dass der Täter auf offener Straße eine zufällig vorbeikommende junge Frau überfallartig ergriffen und damit in besonders verwerflicher Weise gehandelt habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der BGH hat daher die Sache insoweit aufgehoben und sie im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen. Gleichzeitig wurde die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom selben Tag als offensichtlich unbegründet verworfen.
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beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 2. Juli 2004.
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