Immer wieder trifft der Gesetzgeber Neuregelungen, die speziell den Kraftfahrer betreffen. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand der Dinge sind, gibt der ADAC hier einen Überblick über die ganzen Neuerungen:
Telefonieren während der Fahrt (ab 1.4.2004) Bei Verstößen gegen dass Handy-Verbot beim Autofahren drohen 40 € und ein Punkt im Verkehrszentralregister. Radfahrer müssen mit 25 € rechnen.
Falschparken (ab 1.4.2004) Eine wichtige Neuerung betrifft Falschparker. Wer zukünftig sein Fahrzeug an Engstellen abstellt und Rettungsfahrzeuge behindert riskiert ein Bußgeld von 40 € und einen Punkt im Verkehrszentralregister. Wer sein Fahrzeug in einer ausgewiesenen Feuerwehranfahrtszone parkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert erhält ein Bußgeld von 50 € und einen Punkt.
Sicherheitsgurte (ab 1.4.2004) Das Nichtanlegen vorhandener Sicherheitsgurte in Reisebussen wird mit 30 € geahndet.
Kreisverkehr (ab 1.4.2004) Wer einen Kreisverkehr in unzulässiger Richtung befährt muss 20 € zahlen. Radfahrer müssen mit 15 € rechnen.
Lkw-Verkehr (ab 1.4.2004) Beim Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit ("Elefantenrennen") droht ein Bußgeld in Höhe von 40 € und ein Punkt. Zudem wurde das Bußgeld für nicht bzw. nicht ausreichend gesicherte Ladung auf 50 € und einen Punkt bzw. bei Gefährdung auf 75 € und drei Punkte angehoben. Außerdem kostet der erneute Verstoß gegen Zeichen 261 und Zeichen 269 (Durchfahrverbote für Gefahrgut-Lkw) 250 €, drei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Begleitetes Fahren ab 17 Nachdem der Bundesrat am 28.11.2003 dem Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen zum "Begleiteten Fahren ab 17" zugestimmt hat, ist der Weg für einen Modellversuch grundsätzlich frei. Mit einer Umsetzung durch die einzelnen Bundesländer ist allerdings erst in einigen Monaten zu rechnen. Zunächst muss das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), gemeinsam mit den Ländern, die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, ggf. in Form einer Rechtsverordnung. Nach bisherigen Erkenntnissen werden sich am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" die Bundesländer Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland beteiligen. An dem ebenfalls geplanten Modellversuch einer zweiphasigen Ausbildung werden bis auf Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein alle übrigen Bundesländer teilnehmen.
Pendlerpauschale Die Kürzung der Pendlerpauschale ist im Zusammenhang mit der Steuerreform beschlossen. Ab dem 1.1.2004 (d.h. für das kommende Steuerjahr) beträgt die Pauschale ab dem ersten Kilometer einheitlich nur noch 30 Cent pro Entfernungskilometer.
Justizmodernisierungsgesetz Für den Autofahrer besonders wichtig ist die Änderung der Tilgungsfristen für Verkehrsverstöße. Zukünftig wird für die Tilgung (und damit für die Löschung der Punkte im Zentralregister) nicht mehr auf den Zeitpunkt der Rechtskraft abgestellt. Maßgeblich ist nun der Tatzeitpunkt. Damit soll u.a. verhindert werden, dass in Ordnungswidrigkeitenverfahren Einsprüche mit dem Ziel eingelegt werden, über das Datum der Rechtskraft der alten Entscheidung hinaus zu kommen. Derzeit steht ein konkreter Termin für das Inkrafttreten noch nicht fest.
Kfz-Steuer ab 1.1.2004 Von den Kfz-Steuererhöhungen zum 1.1.2004 sind nur PKW der Schadstoffstufe "EURO 2" und höher (z. B. EURO 3 und EURO 4) betroffen. Keine Anhebungen der Kfz-Steuer gibt es für nicht oder nur bedingt schadstoffarme PKW, meist älterer Baujahre. Auch EURO 1-PKW sind erst zum 1.1.2005 von einer Kfz-Steuererhöhung betroffen. Die aktuellen Änderungen fallen relativ moderat aus und betragen zwischen 1,22 und 1,64 € pro 100 ccm Hubraum. So erhöht sich der Kfz-Steuersatz für Benziner von 5,11 € auf 6,75 € bzw. von 6,14 € auf 7,36 €. Für Diesel-Pkw gibt es Erhöhungen von 13,80 € auf 15,44 € bzw. von 14,83 € auf 16,05 €.
Neues Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Zum 1. Mai 2004 ist das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Diese Vorschrift, nach der dem Verbraucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen werden dürfen, gilt künftig auch für gebrauchte Produkte und für Bausätze. Zudem sieht die Neuerung vor, dass dem Verbraucher eine Bedienungsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes vorliegen muss. Den Herstellern wird auch eine Unterrichtungspflicht auferlegt, d.h. sie müssen das Kraftfahrtbundesamt informieren, wenn von einem Produkt eine Gefahr ausgeht. Dieses wiederum muss die Information an die Öffentlichkeit weitergeben.
Verbesserung der Fluggastrechte Im Februar 05 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die Fluggastrechte auch auf Nichtlinienflüge ausdehnt, also auch auf Charterflüge und Flüge im Rahmen einer Pauschalreise). Bei Nichtbeförderung und Annullierungen drohen den Fluggesellschaften hohe Ausgleichszahlungen (250 - 600 Euro, je nach Länge der Flugstrecke). Bei Verspätung muss für Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterbringungen gesorgt werden. Dauert die Verspätung länger als fünf Stunden, ist der Flugschein zu erstatten oder ein Alternativflug anzubieten.
Höhere Entschädigung bei Flugverspätung und Gepäckverlust Für Ansprüche wegen Verspätung und Gepäckverlust bei internationalen Flügen gelten ab dem 28. Juni 2004 neue Regeln. An diesem Tag tritt das "Montrealer Übereinkommen" für Deutschland in Kraft und löst damit das bisher für Haftungsfragen im Luftverkehr geltende "Warschauer Abkommen" ab.
Flugverspätung Nach dem Montrealer Übereinkommen muss die Fluggesellschaft den Schaden ersetzen, der durch Verspätung von Reisenden oder Reisegepäck entsteht. Wer also z.B. seinen Anschlussflug wegen Verspätung verpasst oder mit dem Taxi nach Hause fahren muss, weil die U-Bahn nicht mehr fährt und daher erhöhte Reisekosten hat, kann diesen Verspätungsschaden von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen. Die Haftungshöchstgrenze liegt jedoch bei umgerechnet ca. 4938 Euro.
Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft künftig in der Höhe von umgerechnet ca. ca. 1190 Euro je Reisenden. Bei der Gepäckverspätung muss die Fluggesellschaft die Kosten für notwendige Anschaffungen übernehmen, also z.B. die Kosten für die Zahnbürste, nötigste Pflegemittel und Bekleidung. Entlastungsbeweis: Die Fluggesellschaft haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn sie nachweist, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. In der Praxis wird jedoch häufig auf diese Beweisführung verzichtet. Wichtig: Anzeige der Gepäckbeschädigung! Im Falle der Gepäckbeschädigung muss der Schaden möglichst schnell, spätestens aber nach sieben Tagen und bei Gepäck-Verspätung innerhalb von 21 Tagen schriftlich angezeigt werden.
Gesetz über den Fernabsatz für Finanzdienstleistungen Ab dem 1. Oktober 2004 gilt das neue Fernabsatzgesetz für Finanzdienstleistungen. Danach dürfen Darlehen und Kredite auch über das Internet vermarktet werden. Jedoch gilt dann auch für diese über das Internet geschlossenen Verträge ein Widerrufsrecht von 2 Wochen nach dem Fernabsatzgesetz. Zudem müssen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Vertragsbestimmungen in Textform (also mindestens per E-Mail) an den Verbraucher übermittelt werden. Der Anbieter muss umfassend über seine Identität und den Vertragszweck informieren.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Für das Frühjahr 2004 geplant ist eine Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses Gesetz dient in erster Linie dem Schutz vor Wettbewerbsverstößen im Geschäftsverkehr. Erstmals wir der Verbraucher als "Schutzobjekt" in diesem Gesetz jedoch ausdrücklich erwähnt. Die Bestimmungen für Schlussverkäufe, Jubiläumsverkäufe etc. fallen ganz weg. Außerdem wird die Werbung mit Preisnachlässen, die in Wirklichkeit nicht gewährt werden, verboten (keine Mondpreise mehr als Ausgangspreis).
Neuerungen im ausländischen Verkehrsrecht
Österreich Im neuen Jahr fallen alle Kraftfahrzeuge ab 3,5 t, also auch schwere Wohnmobile unter die Lkw-Autobahn-Maut.
Italien Ab 1. April müssen Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder sonstigen außerörtlichen Straßen verlassen (z.B. wegen Panne oder Unfall), eine reflektierende Warnweste tragen. Ab 1. Juli 2004 fällt das bislang geltende Verbot der Mitnahme von Beifahrern auf Kleinkrafträdern weg, wenn sie für zwei Personen zugelassen sind.
Spanien Wie in Italien muss auch in Spanien bei Verlassen des Kfz (z.B. bei Panne oder Unfall) eine reflektierende Warnweste getragen werden.
Dänemark Auf bestimmten Autobahnabschnitten wird zum 30. April 2004 das bisher geltende Tempolimit von 110 km/h auf 130 km/h angehoben.
Belgien In Belgien gibt es ab 1. Januar 2004 eine ganze Reihe verkehrsrechtlicher Änderungen: So muss künftig nur noch bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr der Blinker betätigt werden. Kfz mit einem zGG über 7,5 t dürfen bei Regen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstrassen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht mehr überholen. Zu Fußgängern müssen Kraftfahrer künftig einen Seitenabstand von mindestens 1 Meter einhalten.
Schweiz Die ursprünglich zum 1. Januar 2004 vorgesehene Herabsetzung der Promille-Grenze von 0,8 ‰ auf 0,5 ‰ wurde auf den 1. Januar 2005 verschoben. Großbritannien Ab sofort werden bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer Geldbußen von mindestens £30 erhoben.
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