Trotz der massiven Kritik von mehr als 60 Chefredakteuren und Verlegern am so genannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verzichtet die Bundesregierung darauf, Rechtsmittel gegen den Straßburger Richterspruch einzulegen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begründete die Entscheidung des Kabinetts am Mittwoch in Berlin damit, dass Politiker von dem Straßburger Urteil zu Fotoberichten über Prinzessin Caroline von Monaco nicht betroffen seien, sondern nur Privatpersonen. Regierungssprecher Béla Anda betonte, auch der investigative Journalismus sei nicht berührt. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sprach dagegen von einem "Freibrief für Zensur".
Der Menschenrechtsgerichtshof hatte Prinzessin Caroline Ende Juni mit ihrer Klage zu mehreren Illustrierten-Fotos Recht gegeben, die sie im Privatleben etwa beim Einkaufen oder Reiten zeigten. Nach Ansicht des Gerichts gewährleistet das deutsche Recht der monegassischen Prinzessin keinen ausreichenden Schutz der Privatsphäre. Die Richter verlangten daher engere Grenzen für die Berichterstattung über Prominente. Damit widersprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) von 1999.
Zypries sagte, die Bundesrepublik sei zwar bei ihrer künftigen Gesetzgebung an das Straßburger Urteil gebunden, nicht aber das BVG. Daher werde auch durch eine Entscheidung der Großen Kammer als nächster Instanz des Menschenrechtsgerichtshofs keine Rechtssicherheit geschaffen. Die Straßburger Entscheidung habe keine bindende Wirkung für Deutschland, sondern sei ein "Beitrag zum Diskurs". Die Darstellung der Kritiker, dass Berichte wie jene über die Adlon-Affäre von Ex-Bundesbank-Präsident Ernst Welteke künftig nicht mehr möglich sein könnten, sei falsch. Welteke war zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass die Dresdner Bank ihm zu Silvester 2001/2002 einen viertägigen Aufenthalt im Berliner Luxushotel Adlon bezahlt hatte.
BVG-Präsident Hans-Jürgen Papier erklärte in Karlsruhe, das BVG habe in einer Stellungnahme nicht auf eine Anrufung der Großen Kammer bestanden. Eine solche Anrufung sei zwar nachvollziehbar, wenn die Bundesregierung sie im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Pressefreiheit anstrenge. Es sei aber ebenso vertretbar, zunächst die Auswirkungen auf die Praxis der Fachgerichte abzuwarten. Gegebenenfalls könne in einem späteren Verfahren die Große Kammer angerufen werden.
Anda sagte, nach Auffassung der Bundesregierung stärke das Straßburger Urteil die Persönlichkeitsrechte. Prominente müssten nicht jedwede Art der Berichterstattung über ihre Person "erdulden". Das Kabinett habe die Entscheidung vom Mittwoch daher mit großer Breite getroffen. Es gebe natürlich eigene Erfahrungen im Kabinett, aber das sei kein Beweggrund für die Entscheidung gewesen. Nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (Donnerstagsausgabe) stimmten nur Zypries und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) für einen Widerspruch. Alle übrigen Minister seien wie Bundskanzler Gerhard Schröder (SPD) und Vizekanzler Joschka Fischer (Grüne) dagegen gewesen.
Der BDZV appellierte an die Bundesregierung, die Entscheidung noch zu korrigieren. "Das Urteil ist letztendlich ein Freibrief für Zensur", sagte ein Sprecher des Bundesverbandes. Wenn über Fehlverhalten von Personen der Zeitgeschichte - prominente Schauspieler, Sportler, Künstler sowie Politiker und Repräsentanten der Wirtschaft - nicht mehr umfassend und schonungslos berichtet werden dürfe, sei die Wächterfunktion der Presse ad absurdum geführt.
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