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fh-wf.de - Rechtsverletzung bei Abkuerzung?
Veröffentlicht am Sonntag, 05.September. @ 09:00:00 CEST
Thema: Urteile
UrteileDas OLG Oldenburg (Beschluss vom 19.12.2003, Az. 2 W 233/03) hatte ueber die Frage zu entscheiden, inwieweit durch eine Abkuerzung Namensrecht verletzt werden koenne. Das Gericht kam zu einem seltsamen Ergebnis: Eine willkuerliche Abkuerzung, die nicht der korrekten Abkuerzung einer Institution entspricht, verletzt gleichwohl das Namensrecht der Institution.

Geklagt hatte die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbuettel
gegen den Inhaber der Domain fh-wf.de. Der berief sich darauf,
dass mit der Abkuerzung "fh" File Hosting gemeint sei und die
Fachhochschule ja korrekt Braunschweig/Wolfenbuettel heisse. Um
in den Prozess einzusteigen, beantragte der Beklagte Prozess-
kostenhilfe. Dieser Antrag wurde sowohl vom Landgericht Braun-
schweig als auch vom OLG Oldenburg zurueckgewiesen.

Beide Gerichte sind der Ansicht, dass der Namensschutz sich
auch auf schlagwortartige Abkuerzungen erstrecke, was der BGH
in Entscheidungen wie krupp.de und shell.de bereits vorgegeben
hatte, soweit sie sich auf dem Markt zur Identifizierung des
Namenstraegers durchgesetzt haben. Dies sahen das OLG Oldenburg,
das sich auf die Ausfuehrungen der Vorinstanz bezog, fuer die
Domain fh-wf.de als gegeben an.

Diesseits war bis dato nicht bekannt, dass es die Fachhochschu-
le Braunschweig/Wolfenbuettel ueberhaupt gibt, geschweige denn,
dass sie sich FHWF abkuerzt und sich diese Abkuerzung auf dem
Markt durchgesetzt hat. Aber man lernt ja nie aus. Wobei wir
schon verstanden haben, dass man in Oldenburg sehr exzentrische
Entscheidungen trifft, wie zuletzt die schulenberg.de-Urteile
zeigen.

Die Entscheidung des OLG Oldenburg finden Sie unter http://www.kanzlei.biz/

Quelle: Der Domain-Newsletter | Ausgabe #224  http://www.domain-recht.de



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