 Die Vereinheitlichung des Verjährungsrechts steht im Mittelpunkt eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung. Außerdem sollen nach Informationen aus dem Bundestag die Verjährungsregeln aus dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts über das BGB hinaus in vielen Bereichen unmittelbar gelten, so dass eine große Zahl spezieller Verjährungsregeln aufgehoben werden könne.
In Ausnahmefällen sind weiterhin Abweichungen vom neuen einheitlichen Verjährungsrecht des BGB vorgesehen. Insgesamt soll aber das bislang zersplitterte Verjährungsrecht übersichtlicher und einheitlicher gestaltet werden. Allerdings greift die Vereinheitlichung nicht auf das Gebiet des öffentlichen Recht über. Der Bundesrat hat die Bundesregierung außerdem aufgefordert, Sonderregelungen zur Verjährung im Kapitalmarktrecht aufzuheben.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 1. September 2004.
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