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BVG: Keine Benachteiligung kleiner Parteien
Veröffentlicht am Dienstag, 26.Oktober. @ 11:46:31 CEST
Thema: Urteile
UrteileKleine Parteien darf der Staatbei der Verteilung staatlich gewährter Zuschüsse nicht benachteiligen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter erklärten damit eine ab Januar 2005 geltende Reform des Gesetzes zur Parteienfinanzierung für verfassungswidrig.



Kleine Parteien darf der Staatbei der Verteilung staatlich gewährter Zuschüsse nicht benachteiligen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter erklärten damit eine ab Januar 2005 geltende Reform des Gesetzes zur Parteienfinanzierung für verfassungswidrig.

Die Regelung sah vor, dass Parteien bei Landtagswahlen in mindestens drei statt wie bisher einem Bundesland über ein Prozent der Stimmen erringen müssen, um weitere Zuwendungen vom Staat zu erhalten.

Laut BVG verstößt dieses so genannte Drei-Länder-Quorum gegen die Gleichheit im Parteienwettbewerb und gegen die "Offenheit des politischen Prozesses". Geklagt hatten die Seniorenpartei Graue - Graue Panther und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP).

Die Verteilung der staatlichen Zuschüsse von insgesamt 133 Millionen Euro im Jahr richtet sich einerseits nach dem Erfolg der Parteien bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen und andererseits nach der Summe ihrer Einnahmen. Die Parteien bekommen derzeit für jede der ersten vier Millionen zu ihren Gunsten abgegebenen Wählerstimmen 85 Cent und für jede weitere Stimme dann 70 Cent.

Neben diesem so genannten Wählerstimmenanteil schießt der Staat für jeden Euro, den eine Partei bundesweit an Mitglieds- und Spendeneinnahmen einnimmt, nochmals 38 Cent zu. Diesen so genannten Zuwendungsanteil bekommen aber nur Parteien, die bei einer Europa- oder Bundestagswahl über ein halbes Prozent der Stimmen erringen, oder die über ein Prozent der Stimmen bei einer Landtagswahl schaffen. Diese Zugangshürde hatten Bundestag und Bundesrat in der Neuregelung auf mindestens ein Prozent in drei statt einem Bundesland angehoben.

Laut BVG lässt sich diese Ungleichbehandlung aber nicht rechtfertigen, weil sie den Wettbewerb unter den Parteien verfälscht. Die Offenheit des politischen Prozesses in einer Demokratie zeichne sich durch die Möglichkeit aus, jederzeit neue Parteien zu gründen. Deshalb müsse der Zugang zum "politischen Markt" offen sein. Auch kleine Parteien seien für die politische Landschaft von Bedeutung. Sie förderten den Wettbewerb zwischen den Parteien und seien für die größeren eine "anhaltende Herausforderung". Deshalb dürfe das Gesetz zur Parteienfinanzierung das Entstehen neuer Parteien nicht über Gebühr erschweren und ihrer Arbeit nicht unangemessen beeinträchtigen.



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