Drei Jahre nach der Einführung der Homo-Ehe hat der Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit und der FDP die Rechte schwulen und lesbischen Lebensgemeinschaften weiter gestärkt. Dazu gehören die Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts und die Zulassung der Stiefkindadoption.
Der Gesetzentwurf kann durch den Bundesrat nur verzögert, nicht aber gestoppt werden. Die Regierungskoalition möchte auch den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte, Lesben und Schwule würden oft noch "ohne sachlichen Grund" gegenüber Ehepaaren behindert. Sie begrüßte, dass die Union angekündigt habe, den Entwurf nicht grundsätzlich blockieren zu wollen. Sie hoffe, dass dies auch für die Stiefkindadoption gelte. Häufig gebe es lesbische Beziehungen, in denen nach einer künstlichen Befruchtung der leibliche Vater nicht bekannt sei. Staatliche Stellen würden, wie bei allen Adoptionen, dafür sorgen, dass das leibliche Wohl des Kindes immer im Vordergrund stehe.
Wer die Hinterbliebenenversorgung kritisiere, berücksichtige nicht, dass man sich bei derzeit 5000 verpartnerten Paaren keine Sorge um die Rentenkassen machen müsse, erklärte Zypries. Auch arbeiteten in der Regel beide Partner. Als nächsten Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Homo-Ehe werde die rot-grüne Koalition einen im Bundesrat zustimmungspflichtigen Teil mit der steuerrechtlichen und beamtenrechtlichen Gleichberechtigung vorlegen.
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