Mit einem verschlankten Gesetzentwurf will die Bundesregierung die umstrittene Juniorprofessur retten und Rechtssicherheit für befristet Beschäftigte schaffen. Die wichtigste Entscheidung muss sie aber den Ländern überlassen: Ersetzt die Juniorprofessur nun die Habilitation oder nicht?
Ein Gesetzentwurf "zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich" verdient sich auch einen komplizierten Inhalt. Und tatsächlich: Mit der Gesetzesinitiative "werden unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die im 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes enthaltenen Regelungen zur Personalstruktur erneut erlassen und die bisheringen Befristungsregelungen rückwirkend zum 23. Februar 2002 wieder in Kraft gesetzt", heißt es in einer Mitteilung des Bundesbildungsministeriums vom Mittwoch.
Einfacher gefasst ließe sich das Vorhaben der Bundesregierung ungefähr so zusammenfassen: Von den Hochschulen soll die Gefahr abgewendet werden, dass sich befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter auf Dauerbeschäftigung einklagen. Sodann sollen die Länder die Habilitation langfristig durch die Juniorprofessur ersetzen, sie können dazu aber nicht gezwungen werden, weil dies das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte.
Um die Juniorprofessur zu retten, hat das Bundeskabinett seine Pläne, die die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses reformieren sollen, in abgespeckter Form erneut vorgelegt. Mit der Novelle soll zunächst Rechtssicherheit für bereits bestehende Verträge geschaffen und das Qualifikations-Instrument der Juniorprofessur gesichert werden. Die Neuregelung soll Anfang 2005 in Kraft treten. Allerdings müssen dazu die Länder zustimmen.
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