Viele Schummler fürchten um ihre berufliche Zukunft: Die strafrechtliche Aufarbeitung des "Bafög-Betrugs" nimmt Fahrt auf. Und mit einer Vorstrafe droht der Karriereknick: Ärzte können ihre Approbation verlieren, Lehreranwärter werden nicht in den Staatsdienst übernommen.
Erstmals gleichen die Bafög-Ämter ihre Daten ab dem Jahr 2000 mit denen des Bundesamts für Finanzen ab - dabei flog auf, wer bei seiner Bank für Zinserträge eine Steuerfreistellung beantragt, das zu Grunde liegende Bankkonto aber beim Bafög-Amt nicht angegeben hatte. Nachdem die Behörden mittlerweile drei Viertel der Verdachtsfälle überprüft und davon in knapp 60 Prozent Geld zurückgefordert haben, folgt jetzt zunehmend die strafrechtliche Aufarbeitung.
Im Februar dieses Jahres waren bundesweit zwar erst 2760 Akten bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Doch seither kam es in etlichen Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu einer regelrechten Verfahrensflut. Allein in Bayern sind nach neuesten Zahlen des Wissenschaftsministeriums mittlerweile alle 7000 Rückforderungsakten an die Staatsanwaltschaften gegangen.
Die Strafen können durchaus happig sein. So verurteilte das Amtsgericht Paderborn einen Elektrotechnik-Absolventen, der Vermögen von mehr als 55000 Mark nicht angegeben und sich so Zuschüsse von von mehr als 17.000 Mark erschlichen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Beim Landgericht Kempten handelte sich ein 27-jähriger Ex-Bafög-Empfänger, der 11.100 Euro zu viel kassiert hatte, ein Strafurteil über 120 Tagessätze à 46 Euro ein.
Und das kann Folgen haben. So hat das bayerische Kultusministerium Ende August mitgeteilt, dass "Bewerber mit Vorstrafen wegen Bafög-Betrugs" jedenfalls "vorerst" nicht in den staatlichen Schuldienst übernommen werden. Das trifft auch eine Lehramtsstudentin, gegen die das Landgericht Nürnberg jetzt wegen Betrugs in Höhe von 8800 Euro eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen verhängte. Selbst wegen der Bagatellsumme von 300 Euro, berichtet eine bayerische Studentin, sei ihr ein Strafbefehl über 20 Tagessätze "ins Haus geflattert".
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