Der wissenschaftliche Fortschritt lebt vom Nachwuchs, die Juniorprofessur ist dabei das Herzstück. Karrierewege für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren brauchen sichere Rechtsgrundlagen. Dafür hat die Bundesregierung gesorgt.
Der am 27. Oktober verabschiedetet Gesetzentwurf zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich wird in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat eingebracht. Anfang 2005 soll das Gesetz in Kraft treten.
Bundeseinheitliche Grundsätze sind für das Dienstrecht an den Hochschulen notwendig, um verlässliche Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen und deren Mobilität zu gewährleisten. Die Eckpunkte der Novelle schließen auch die Bedingungen für zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse ein.
Rechtsunsicherheit beseitigt
Die Bundesregierung hatte mit der 5. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) bereits im Jahr 2002 die Juniorprofessur eingeführt. Im Juli dieses Jahres setzte das Bundesverfassungsgericht die Novelle außer Kraft. Mit dem Urteil stellte das Gericht die Kompetenz des Bundes für das Hochschulwesen in Frage, nicht jedoch die Juniorprofessur. Seitdem gilt wieder das alte HRG, das keine Juniorprofessur vorsieht.
Das hat zu hoher Rechtsunsicherheit geführt: Zehn Bundesländer haben bereits auf der Grundlage der 5. Novelle Ländergesetze zur Juniorprofessur umgesetzt und Juniorprofessuren vergeben. Sechs Länder setzten das Gesetzgebungsverfahren nicht fort, weil die bundesgesetzliche Regelung fehlt.
Juniorprofessuren sind zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse. Hier herrscht hohe Unsicherheit, da der Sachgrund für eine Befristung der Verträge entfallen ist.
Juniorprofessur ist ein Erfolgsmodell
Die Ministerin betonte, wie wichtig eine schnelle Einigung zwischen Bund und Ländern ist. Alle Erfahrungen mit den Berufungen der letzten zwei Jahre sind außerordentlich gut. Trotz der kurzen Zeit wurden bereits einige Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren an andere, sehr anerkannte Hochschulen in Deutschland und USA auf Dauerstellen berufen.
Erst kürzlich ist eine Studie der "Jungen Akademie" und des "Centrums für Hochschulentwicklung" zu dem Ergebnis gekommen, dass die Juniorprofessur bei den Nachwuchswissenschaftlern auf breite Zustimmung stößt. Über 91 Prozent der befragten Juniorprofessoren und -professorinnen schätzen dieser Umfrage nach ihre Situation als gut oder sehr gut ein.
Bisher war die Qualifikationsphase der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, von der Promotion bis zur Berufung als Hochschullehrer, in Deutschland zu lang . Das durchschnittliche Erstberufungsalter lag bei 42 Jahren.
Stand der Besetzung von Juniorprofessuren
Bislang wurden Fördermittel des Bundes für 933 Stellen an 65 Universitäten bewilligt. An den niedersächsischen Hochschulen gab es mit 158 die meisten Juniorprofessuren, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 119 Stellen und Berlin mit 106 Stellen. Über 600 Stellen sind inzwischen insgesamt besetzt.
Von den Juniorprofessorinnen und -professoren kamen rund 14 Prozent aus dem Ausland, viele davon waren deutsche Rückkehrer. Der Frauenanteil lag 2003 bei 29 Prozent.
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