Darf der Bund Studiengebühren bundesweit untersagen? Darüber hat das Verfassungsgericht am Dienstag verhandelt. Die Juristen von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn müssen mindestens vier der acht Richter überzeugen, aber das Scharmützel im Gerichtssaal zeigte: Das rot-grüne Prestigeprojekt des Gebührenverbots steht vor dem Aus.
"Sie können heute Nacht gut schlafen", sagte der Prozessvertreter der Bundesregierung, der Frankfurter Emeritus Erhard Denninger, beim Abschied zu seinem Kontrahenten, dem Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart - was dieser als eine Art vorgezogenen Glückwunsch unter Kollegen freudig entgegennahm. Zwar ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Studiengebühren-Verbot des Bundes erst Anfang nächsten Jahres zu erwarten. Aber bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag war die Siegesgewissheit auf Seiten der sechs Klägerländer so groß wie die Niedergeschlagenheit im Lager der Bundesregierung.
Die Stimmung unter den Juristen und Ministerialen von Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) passte jedenfalls zum herbstlich-trüben Karlsruher Wetter. Am Ende der Anhörung schien unwahrscheinlicher denn je, dass es gelingt, die notwendigen vier Richterstimmen zusammenzubekommen, um wenigstens mit einem Patt im Zweiten Senat des Verfassungsgerichts die angegriffenen Paragrafen des Hochschulrahmengesetzes zu verteidigen. Schon der Beginn war für Bulmahn und ihre Mitstreiter alles andere als vorteilhaft. Noch bevor irgend jemand der Verfahrensbeteiligten etwas sagen konnte, wies der Vizepräsident des Gerichts und Senatsvorsitzende, der Frankfurter Strafrechts-Professor Winfried Hassemer, in einer besonders offenherzigen Vorrede darauf hin, dass das aktuelle Verfahren um die Studiengebühren ja mehrere "Vorgänger" habe: Bereits im Urteil seines Senates zur Altenpflege-Ausbildung vom Oktober 2002, so Hassemer, seien "die Maßstäbe sehr umfänglich und sehr klar niedergelegt". Im Juli diesen Jahres wendeten die Verfassungsrichter diese Maßstäbe zum ersten Mal auf das Hochschulwesen an - und sprachen dem Bund die Befugnis ab, den Ländern verbindlich die Einführung von Juniorprofessuren vorzuschreiben.
"Man könnte, wenn man diese Entscheidungen gelesen hat, sehr genau wissen", fuhr Hassemer fort, "was das Bundesverfassungsgericht denkt in der Frage, um die es heute geht": Nämlich, dass der Bund im Jahr 1994 mit einer Verfassungsänderung, mit der er sich damals die Zustimmung der Bundesländer zum Vertrag von Maastricht erkaufte, "eine massive Einschränkung" seiner Kompetenzen bewirkt und damit die Rechte der Länder "massiv gestärkt" habe.
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