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Stellungnahme zur „Verbesserung der Lehre“
Veröffentlicht am Sonntag, 30.Juli. @ 01:15:11 CEST
Thema: Professoren
ProfessorenStellungnahme zur „Verbesserung der Lehre“

Hochschullehrer/innen, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Studierende und administrativ-technische Mitarbeiter/innen

Fachbereich Rechtswissenschaft Johann Wolfgang Goethe-Universität





I. Ausgangslage

Begleitende Auswertungen in Übungen (Strafrecht, Methodenlehre) haben ein generell schwaches Leistungsbild von Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ergeben. In der Übung zum großen Strafrechtsschein im Wintersemester 2005/2006 liegen 3/4 der Studierenden im Bereich „mangelhaft“ und „ausreichend“; nur 1/4 bewältigt die Aufgabenstellung mit der Note „befriedigend“, davon nur wenige besser: lediglich 7 % erzielen eine juristische Prädikatsnote. Bei entsprechender Examensnote würden auf dem juristischen Arbeitsmarkt nur letztere eine reale Perspektive finden.

Noch schlimmer ist der Befund bei Studierenden mit ausländischen Namen, wobei das nicht gleichbedeutend mit „Ausländern“ sein muss. Der Migrationshintergrund ist hiermit aber tendenziell erfasst. Von 81 Teilnehmern (mit ausländischen Namen) der Strafrechtsübung haben nur 4 Absolventen ein knappes „befriedigend“ erzielt, der Rest: 96 % (!) hat die Note „ausreichend“ oder mangelhaft. Das ist – jedenfalls aus soziologischer Sicht – eine diskriminierende Gesetzmäßigkeit, da diese Absolventen vom juristischen Berufsmarkt faktisch ausgeschlossen sind.

Das Präsidium der Goethe-Universität hat – einmalig – Sondermittel zur Verfügung gestellt, die das festgestellte Dilemma traditioneller Lehre beheben können. Vorlesungsbegleitende Klausurenkurse haben den Studierenden sieben freiwillige Übungsmöglichkeiten eröffnet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich diesem „Propädeutikum“ unterzogen haben, unterscheiden sich in der Leistungsbewertung durchschnittlich um zwei Punkte, d.h. fast um eine bessere Notenstufe (vgl. Anlagen Prof. Ogorek und Prof. Albrecht).

II. Lösungsansätze

Das Protokoll der Fachbereichsratssitzung vom 31.05.2006 bestätigt das erhobene Dilemma, das eine außerordentliche Hochschullehrerversammlung diskutiert hat. Dieser Befund „entspricht den Erfahrungen aller anwesenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Danach fehlt es teils an Routine und Kenntnis der nötigen Arbeitstechniken, teils an der erforderlichen sprachlichen Kompetenz. Durch vermehrtes Klausurentraining können signifikante Verbesserungseffekte erreicht werden. (…) Studierende mit Migrationshintergrund (schneiden) erfahrungsgemäß deutlich schlechter ab als andere.“ Aus diesem Ergebnis leiten sich Schlussfolgerungen ab, die der Fachbereichsrat in seiner Gesamtheit unterbreitet:

1. Vorlesungsbegleitendes Klausurentraining
(für Pflichtveranstaltungen im Zivil-, Öffentlichen und Strafrecht)

Das traditionelle Lehrangebot einer Klausur und/oder einer Hausarbeit für Leistungsnachweise (Scheine) ist völlig unzureichend. Lehrveranstaltungsbegleitende Klausurangebote, die den Vorlesungsstoff inhaltlich und zeitgleich aufarbeiten, müssen ab sofort in das Lehrprogramm aufgenommen werden. Zur Zeit fehlen hierfür personelle und sachliche Mittel völlig, obwohl zukünftig das juristische Examen im Pflichtteil überwiegend auf Klausurleistungen abstellt.

Neben der traditionellen Notengebung soll in Zukunft verstärkt auf die sprachliche Seite der erbrachten Leistungen geachtet werden. Auch die Korrekturtätigkeit selbst soll verstärkt beobachtet und verbessert werden (Schulung für Korrekturkräfte zwecks gemeinsamer Standards).

2. Schlüsselqualifikation: „Legal Writing“
(Juristische Fachsprachenkompetenz)

Die auftretenden Leistungsdefizite haben deutlich mit sprachlicher Kompetenz zu tun. Hier geht es nicht nur um Defizite in der Umgangs- oder Alltagssprache, denn die allermeisten Studierenden beherrschen die deutsche Sprache und haben in dieser Sprache die Hochschulreife abgelegt. Es scheint sich bei allen Studierenden (mit und ohne Migrationshintergrund) um ein Defizit beim Erlernen der juristischen Fachsprache zu handeln. Diese Qualifikation erwerben die meisten Studierenden während des Studiums durch die Auseinandersetzung mit der Systematik, den Inhalten und den dadurch geprägten Begrifflichkeiten und Ausdrucksweisen. Parallel zum inhaltlichen Erlernen findet hier eine sprachliche Qualifizierung – einschließlich (und fast wichtiger) der Fähigkeit redaktionell einwandfreie, schlüssig argumentierende Texte zu erstellen – statt, die nicht selbst Gegenstand der Lehrveranstaltung ist. Dennoch ist gerade dies Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Insgesamt wird deutlich, dass der sprachliche Entwicklungsprozess, der begleitend zum Studium bei a l l e n Studierenden stattfinden muss, für jene mit Migrationshintergrund aufwendiger und schwieriger zu bewältigen ist und umso dringender zusätzliche personelle und sachliche Mittel erforderlich macht.

3. Freiwillige Sprachtutorien
(Sprachkompetenzkurse für Freiwillige mit Migrationshintergrund)

Es ist sinnvoll und notwendig, gezielte Angebote auch für Studierende mit Migrationshintergrund zur Förderung der juristischen Fachsprachenkompetenz zu entwickeln. Die Angebote müssen so gestaltet werden, dass keine stigmatisierende Wirkung von ihnen ausgeht und die Form des Angebotes nicht subjektive Zugangshürden erzeugt. Zur Bedeutung der Sprachkompetenz als Lernhindernis ist im pädagogischen und wissenschafts-didaktischen Bereich umfassend geforscht und veröffentlicht worden. Wir halten es für hilfreich, diesen Sachver-stand – auch für allgemeine Sprachprobleme aller Studierenden – heranzuziehen.

Gute Erfahrungen sind zum Beispiel im Studienkolleg der Goethe-Universität gemacht worden, die in Zukunft flächendeckend eingesetzt werden sollten. Auch auf Fachbereichsebene liegen im Bereich des Öffentlichen Rechts vergleichbare Erfahrungen vor. Studierende mit Sprachproblemen sind bei Fallübungen in Tutorien teilweise starken Hemmungen ausgesetzt. In speziellen Sprachtutorien können sie leichter ihre sprachlichen Defizite überwinden und sind dadurch besser in der Lage, den Inhalten zu folgen. Die herkömmlichen Tutorien, die zur Zeit in den Anfangssemestern angeboten werden, sind hierbei völlig überfordert.

4. Förderung juristischer Arbeitstechniken: „Teaching Library“
(Fachliteratur – Arbeitstechniken – Recherchen)

Der Umgang der Studierenden mit dem juristischen Handwerkszeug wird in Zeiten knapper Bibliotheksressourcen und vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung elektronischer Medien problematischer. Systematische Einweisungen, die Arbeitsfähigkeit herstellen, werden nicht gegeben. Hier sind Zusatzangebote dringend erforderlich, zumal der Abbau der Anschaffung juristischer Fachliteratur im Verhältnis zu ihrem Anwachsen überproportional zu Lasten der Ausbildung erfolgt.

III. Forderungen des Fachbereichs für angemessene personelle und sachliche Mittel „zur Verbesserung der Lehre“

Sachgerechte wissenschaftliche Lehre wird sich ohne sachliche und personelle Ressourcen nicht einstellen. Vor dem Hintergrund des unermesslichen finanziellen Aufwandes baulicher Neugestaltung der Frankfurter Universität stellen sich die Forderungen des Fachbereichs Rechtswissenschaft für eine Qualitätsanhebung der Lehre eher als bescheiden dar, zumal sich mit relativ wenigen Mitteln hohe Effektivität erzielen lässt (vgl. Auswertung der Sondermittel für übungsbegleitende Kurse in der Übung Strafrecht).

Forderung ad. 1 (Vorlesungsbegleitendes Klausurentraining):
Die von Korrekturkräften begleiteten Klausurenkurse zu den Pflichtveranstaltungen im Zivil-, Öffentlichen und Strafrecht sind pro Semester mit je ca. 10.000,- Euro zu veranschlagen.

Forderung ad. 2 (Schlüsselqualifikation):
Für die Verbesserung der juristischen Fachsprachenkompetenz bedarf es der Einrichtung eines juristischen Lektorates für die Konzeptualisierung dieser Fertigkeiten. Dozenten und Professoren der Pflichtveranstaltungen sind turnusgemäß nach Maßgabe der Begleitung durch einen Lektor mit der Abhaltung dieser Veranstaltung zu betrauen (Anrechnung auf das Lehrdeputat). Notwendiger Bedarf: Lektorenstelle für Schlüsselqualifikation (A 13 / BAT IIa) und Hochschullehrerdeputat für zwei Wochenstunden.

Forderung ad. 3 (Spezielle Sprachtutorien):
Sechs wissenschaftliche Hilfskraftstellen à 41 Monatsstunden und eine BAT IIa-Stelle zwecks Koordination.

Forderung ad. 4 (Förderung juristischer Arbeitstechniken):
Eine Bibliotheksfachkraft mit sechs studentischen Hilfskräften.


Frankfurt am Main, 28. Juni 2006


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