Das Thema Sicherungsverwahrung führt
einen geradezu in prinzipielle Erwägungen demokratietheoretischer Art, bei denen man sich überlegt, wie aufgeklärt eine Bevölkerung ist, so
etwas beurteilen zu können. Strafrecht ist Staatsrecht, und wer Strafrecht abkoppelt von Menschen- und Grundrechten und dem Recht der
staatlichen Verfasstheit, der versteht Strafrecht nicht. Insofern ist Strafrecht viel komplexer als manche meinen.
|
LZ: Die Sicherungsverwahrung (SV) kann, nachdem die Haftzeit
abgesessen wurde, noch nachträglich verhängt werden. Ist das
nicht verfassungswidrig ?
Albrecht: Das
neue Verfahren der Sicherungsverwahrung behält
sich vor, eine SV, die unbestimmt ist, zu verhängen, aus Gründen,
die
sich während der Haftzeit abzeichnen. Wobei sich für jeden
Experten, der mir bekannt ist, überhaupt nichts abzeichnet, jedenfalls
ist das, was sich abzeichnet, aus dem Verhalten von Gefangenen nicht interpretierbar,
nicht im Hinblick auf späteres
Wohl- oder Schlechtverhalten. Haftverhalten
ist immer angepasstes Verhalten an eine Situation der Unfreiheit, und
gerade die Täter, von denen man meint, dass sie besonders gefährlich
sind, verstehen es bestens, sich während der Haft so zu
verstellen,
dass man ihr Verhalten nicht interpretieren kann. Man wird stets zu Fehlinterpretationen
kommen. Das ist
meine Grundauffassung. Ich bin aus prinzipiellen Erwägungen
gegen jede Art von "Gummistrafe" und Unbestimmtheit in der
Bestrafung,
weil das wegen Artikel 103 Abs. 2 GG immer verfassungswidrig ist.
|
 |
LZ: Könnte man sagen, dass dem BVerfG der Mut zur Entscheidung
bzw. Reform fehlt? Man denke an die
durch die SV rückwirkende Hafterweiterung
sowie den Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern. Dabei begründen
letztere ihre
Kompetenz zur SV mit der Gefahrenabwehr.
Albrecht: Ich hoffe sehr, dass die zu erwartende Entscheidung des BVerfG,
zu der es bislang eine mündliche Verhandlung gab, Klarheit schafft, dass
ausschließlich der Bundgesetzgeber für Strafen zuständig ist,
und es kompetenzwidrig wäre, wenn die Länder hier unterschiedliche
Formen von Strafe aussprechen. Das würde dem gesamten
Bundesstaatsprinzip
zuwiderlaufen. Wenn jedes Land innerhalb des Bundes seine Sonderstrafen hat,
dann kommen wir wieder in die
Richtung des "Flickenteppichs einer Fürstenrepublik",
die wir überstanden haben. Ich bin sehr gespannt und optimistisch, dass
das
BVerfG eine klare Aussage tätigt, an die sich die Administrationen
zu halten haben. Ich erinnere an die Vermögensstrafe.
LZ: Das StGB stellt in § 66 Abs. 1 Nr.3 auf die allgemeine Gefährlichkeit
des Täters ab. Wird dabei das
Schuldprinzip zu weit ausgelegt?
Albrecht: Das Schuldprinzip wird missachtet bei der Verhängung
von SV, weil SV
ja gerade nicht auf die Schuld abstellt, sondern die Gefährlichkeit
des Täters in den Blick nimmt. Das ist im Grunde Polizeirecht und
es ist
ein systemfremdes Recht im Verhältnis zum Strafrecht. Das Strafrecht setzt
Schuldfähigkeit des Einzelnen voraus. Ich bin
deswegen prinzipiell gegen
derartige "Nicht- Strafen" und reine Präventionsmaßnahmen
des Staates, jedenfalls dann, wenn es mit
dem Strafrecht und in strafrechtlichen
Institutionen vollzogen wird. Der Staat kann durchaus das Recht haben, präventiv
zu
reagieren, z. B. die psychiatrische Klinik. Damit sind aber Ärzte die
Entscheidungsträger und es ist eine Frage von Krankheit und
Gesundheit,
die zugrunde liegt und keine des Strafrechts. Deswegen ist die SV ein systemfremdes
Instrument. Sie ist, wie wir
wissen, durch das Dritte Reich eingeführt
worden. Die Zweispurigkeit des Strafrechts ist mit einem großen Fragezeichen
zu
versehen.
LZ: Inwieweit kollidiert die SV mit dem "Verbot der Doppelstrafe"
aus Artikel 103 Abs. 3
GG?
Albrecht: Formal kann man sagen, da es keine Strafe ist, sondern eine
Maßnahme, ist es keine Doppelbestrafung.
Damit ist dem Juristenhandwerk
genüge getan. Faktisch ist es aber gleichwohl eine Doppelbestrafung, denn
die SV wird in
Justizvollzugsanstalten (JVA) vollzogen, und in mancher JVA steht
auf dem einen Flur das Schild "Strafhaft" und auf dem anderen das
Schild "Sicherungsverwahrung". Dann sagt man, dass sei unterschiedliche
Maßnahmenpolitik, eine reine Augenwischerei. Es trifft im
übrigen
ganz wenige Leute. In den 60er und 70er Jahren ist dieses Institut nahezu abgeschafft
worden, weil man erkannt hat, dass
es im Grunde zu nichts taugt. Das ist wie
ein "Schweinezyklus" der Kriminalpolitik: alle zehn Jahre häutet
sich der Gesetzgeber,
sind es neue Personen, weil die alten Abgeordneten zur
Ruhe gebeten wurden und neue kommen, und die dann die Fehler der Alten machen
müssen. Es ist nahezu langweilig zu sehen, wie die Demokratie sich geißelt
und ihre Unsinnigkeiten eruptionsweise wiedergibt. Das
ist ähnlich wie
in der Hochschulpolitik und der Unsinnigkeit ihrer Gremien. Durch die Diskontinuität
der personellen Besetzung
dieser Gremien diskutieren sie immer das Gleiche mit
anderen Ergebnissen, jedoch ohne einer Strecke der Vernunft zu folgen, die
vielleicht
einmal gesetzt wurde. .
LZ: Die SV ist eine legislative Erfindung aus dem Jahre 1933. Sie
würde
Mitte der neunziger Jahre als Auslaufmodell angesehen und erfreut
sich mittlerweile in manchen Bundesländern hoher Beliebtheit, nachdem
einige
Sexualmorde an Kindern verübt wurden, die in der Bevölkerung für
großes Aufsehen sorgten. In wie weit beeinflusst
Populismus den Gesetzgeber
oder inwieweit nützt der Gesetzgeber diesen Populismus aus?
Albrecht: Das so genannte
moderne Strafrecht, mit "moderner"
Kriminalpolitik von welcher Partei auch immer betrieben, ist reiner Populismus
und symbolische
Gesetzgebung. Die Experten wissen, dass all das, was die Politik
im Moment ausbrütet, nichts, aber auch gar nichts bringt, im Hinblick
auf
das Ziel, Straffälligen nach Vollzug der Freiheitsstrafe ein Leben ohne
Straftaten zu ermöglichen. Gleichwohl suggeriert die
Politik stets, dass
mit einer Verschärfung des Strafrechts gesellschaftliche Problemlagen zu
meistern wären. Das tut die Politik
aus meiner Sicht wider besseres Wissen
und dieser Ansatz ist schändlich. Das Strafrecht ist für die Politik
ein
Kommunikationsmedium: Bin ich gegen Sicherheit und Ordnung, gehöre
ich nach links, und dann bin ich gegen alles, was dem Bürger
scheinbar
hilft. Bin ich für Sicherheit und Ordnung, bin ich rechts und dann ist
alles beim Besten. Mit dieser unsinnigen und
falschen Symbolsetzung gelingt
es der Politik, das Strafrecht für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.
Das sehen sie an der
fatalen Politik der Sozialdemokratie, die im Moment eine
repressiv-autoritäre Politik bei weitem überholt. Man hat in der Politik
erkannt, dass die Beschäftigung in dem Strafrecht Wählerstimmen kostet.
In dem Moment, in dem man im Strafrecht auf Rechtstaat und
Liberalität
abstellt, kostet das scheinbar Wählerstimmen. Wir wissen, dass jeder amerikanische
Präsident nur mit einem positiven
Votum zur Todesstrafe Präsident
wird, und so ähnlich ist es bei uns auch. Die Politik, die sich für
eine Verschärfung des
Strafrechts einsetzt, gewinnt, und die Politik, die
sich für eine Liberalisierung und einen rechtstaatlichen Umgang des Bürgers
mit dem Strafrecht bereiterklärt, verliert. Das hat die Politik um Schröder
erkannt, und deswegen ist auch die Sozialdemokratie als
Ansprechpartner für
eine rationale Kriminalpolitik verloren. Jegliche politische Richtung ist im
Moment ein jämmerliches Beispiel
für das Fehlen von Zivilcourage und
Überzeugungskraft und ein Handeln wider besseres Wissen.
LZ: In den letzten
fünf Jahren kam es im Parlament nur zu "Federschlachten".
Der Bundesrat blockiert bis heute Reformen; in denen die vom Parlament
angenommenen
Entwürfe wieder gekippt werden und das Land liegt in seiner schwersten
Krise. Es passiert nichts. Es wird vor allem
durch die CDU eine Politik betrieben,
welche bis zum Herzinfarkt die Situation herauf provoziert und sich dadurch
erhofft an die
Macht zu kommen. Aber sie merken nicht, dass sie dadurch die
Probleme intensivieren und vermehren, ohne als Opposition bessere
Alternativen
gegenüber der Regierung aufweisen zu können.
Albrecht: Das ist ein wichtiger Punkt mit der
Opposition und der Regierung.
Die sind beliebig auswechselbar. Demokratie ist in unseren Tagen, aus meiner
Sicht, nur der Kampf
um Macht und Einfluss, aber nicht der Kampf um das Richtige
für die Bürger. Das wird immer deutlicher. Anhand der Kriminalpolitik
stellt sich dem kritischen Zeitgenossen die Frage, ob Politik so, wie sie im
Moment organisiert ist, überhaupt noch in der Lage ist,
die Probleme der
Bürger in der Zukunft zu regeln. Die parlamentarischen Gremien, angefangen
vom Bundestag und dem Bundesrat, und
jetzt das erbärmliche Gerangel im
Vermittlungsausschuss, zeigen im Grunde, dass nur noch der Kompromiss obsiegt.
Die Parteien
üben vorher Scheinschlachten aus, damit sie ihre Bundestagsmehrheiten
erzielen. Die Entwicklung ist aber abgekoppelt vom Parlament,
weil der Vermittlungsausschuss
jetzt das letzte Wort hat, und dann genau das Gegenteil von dem herauskommt,
was vorher das
Parlament eigentlich wollte. Darum muss man die Frage stellen,
ob nicht alsbald Parlaments- und Demokratiereformen angesagt sind, und
Auswüchse,
die immer nur ins Unglück und zur ausschließlichen Machtvermehrung
führen, strukturell reformiert werden müssten, und
zwar von Leuten,
wie ähnlich die Väter des Grundgesetzes, mal das Heft in die Hand
nehmen und mit Vernunft operieren müssten, und
nicht nur an Macht und Einfluss
Interesse zeigen.
LZ: Wir haben zur Zeit eine "parteiliche parlamentarische
Demokratie",
glauben Sie, dass wenn wir eine "individuelle parlamentarische Demokratie"
hätten, wo der Staat dafür sorgt, dass
einzelne Individuen zur Wahl
gefördert werden, ohne im Hintergrund eine Parteiideologie zu haben, diese
Individuen für das
Allgemeinwohl eher vielleicht besser entscheiden könnten.
Albrecht: Das sind demokratietheoretische Fingerübungen, die
man
im Rahmen eines Interviews schlecht verifizieren oder falsifizieren kann. Wenn
man sich mit wenigen Worten für etwas
einsetzt, kann es sofort fehlinterpretiert
werden. Aber mehr als deutlich ist, dass Politiker, die für Sachfragen
stehen und
fallen, mit der Lupe gesucht werden müssen. Zivilcouragierte
Politiker, wie zum Beispiel die ehemalige Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger,
sind eine aussterbende Spezies. Die Identifikation mit dem Prinzipiellen ist
die Ausnahme, Macht-
und Einfluss streben die Regel. Das ist die Konsequenz
einer Funktionärsdemokratie, in der Politik mit Broterwerb verwechselt
wird. Aber scheinbar ist das Machtgerangel in der Demokratie auch ein ganz wichtiger
Motor, mittels dessen Auswüchse verhindert werden
können, und offenbar
müssen wir den Stillstand und das schneckenhafte Vorgehen in Sachfragen
hinnehmen, zu Gunsten der
Gewissheit, dass diese Form der quälenden Fortschreibung
davor schützt, dass das System ausrastet und ausgleitet und in autoritäre
Unterdrückung umschlägt. Als Kriminalwissenschaftler bin ich Zyniker
geworden. Das, was sich im Moment gesetzgeberisch abspielt, ist
von kriminalpolitischer
Unsinnigkeit, dass einem die Worte fehlen. In Niedersachsen ist es gerade mit
Mühe gelungen, die
Telefonüberwachung als präventives Eingriffinstrument,
also präventive polizeiliche Maßnahme ohne jeden Tatverdacht, zurückzuschrauben
auf angeblich schwerwiegende Fälle. Man muss sich das vorstellen: Die Polizei
in Niedersachsen kann nach eigenem Ermessen in
schwerwiegenden Fällen abhören,
wann sie will, ohne an den Katalog der Strafprozessordnung gebunden zu sein.
Und wer hat dagegen
protestiert? Der Generalstaatsanwalt von Celle. So weit
sind wir, dass Organe der Rechtspflege heute gegen den Gesetzgeber
protestieren,
der der Strafverfolgung zu viele Kompetenzen einräumt. Das ist aus kriminalpolitischer
Sicht ein Offenbarungseid
der Demokratie, die stets auf wählerwirksame
Effekthascherei aus ist, und alles, was sinnvoll und nützlich wäre,
wegwischt und
das dann noch als "konservativ" ausgibt, was letztlich
nur dämlich ist.
LZ: Und dabei stellt die
Desensibilisierung der Gesellschaft gegenüber
solchen Eingriffen, wie dem Lauschangriff ein großes Problem dar, wenn
die Mehrheit
der Bevölkerung der Ansicht ist, "Ich bin nicht kriminell
und habe nichts zu verbergen, also kann es mir egal sein". Jedoch wird
letzten Endes die Gefahr verharmlost, welche aus den erlauschten Daten in Datenbanken
gesammelt werden und für den Staat einen
gläsernen Bürger schaffen.
Es gibt ja keine Gewähr, dass wir ewig eine Demokratie haben werden. Es
könnte irgendwann zu einem
Systemwechsel kommen, egal ob gewaltsam oder
durch das demokratische System selbst, wir erinnern uns an die Machtergreifung
Hitlers.
Albrecht: Die Überlegung, wie man den Bürgern elementare Kenntnisse
über die Prinzipien des
Rechtsstaats vermitteln kann, erscheint mir hierbei
wichtig. Der Bürger muss wieder aufgeklärt werden. Es ist nicht so,
dass
heute das intelligente Subjekt, also die Vernunft, über Zusammenhänge
entscheiden kann. Es herrschen nach wie vor Kurzsichtigkeit und
Nicht-Erkenntnis.
Je komplizierter die Welt und damit auch das Recht werden, desto schwieriger
wird es auch, das alles zu
durchblicken. Die historischen Verläufe im Auge
zu behalten und aus ihnen Lehren für die Zukunft zu ziehen, ist Aufgabe
historischer Bildung. Wenn Sie sehen, wie wenig wir in der universitären
Ausbildung seitens der "modernen" Hochschulpolitik noch in der
Lage
sind, Studierende mit den Grundlagen der Rechtsanwendung vertraut zu machen,
und vom ersten Semester an diese unsinnigen
Abschichtungen, genannt Zwischenprüfung,
angehen müssen, wobei wir ihnen nichts anderes als instrumentelle Kenntnisse
vermitteln,
dann darf man sich nicht wundern, wenn wir eine sinnentleerte, verblödete
Gesellschaft produzieren, die nur noch Normen anwendet, die
man ihr jeweils
vorsetzt. Der modernistische Ansatz in der Hochschulpolitik, alles nur auf Effizienz
und Berufsfertigkeiten zu
beziehen, sich dabei bezüglich der Mitteleinwerbung
noch zu prostituieren, ist der völlig falsche Weg. Er hält die Lehrenden
davon ab, den Studierenden grundlagenorientierte Perspektiven zu vermitteln,
für die man Gelassenheit, Ruhe und Muße braucht. Vor allem
auch Unabhängigkeit.
Ein Studium vernünftiger kritischer Inhalte kann durch eine solche Hochschulpolitik
nicht mehr gewährleistet
werden. Da sich diese Wirkungen jetzt schon abzeichnen,
darf man die Verantwortlichkeit politischer Akteure nicht vergessen, sie ist
dingfest zu machen.
LZ: Kommen wir zurück zur Sicherungsverwahrung...
Albrecht: Das Thema
Sicherungsverwahrung führt einen geradezu in
prinzipielle Erwägungen demokratietheoretischer Art, bei denen man sich
überlegt,
wie aufgeklärt eine Bevölkerung ist, so etwas beurteilen
zu können. Strafrecht ist Staatsrecht, und wer Strafrecht abkoppelt von
Menschen- und Grundrechten und dem Recht der staatlichen Verfasstheit, der versteht
Strafrecht nicht. Insofern ist Strafrecht viel
komplexer als manche meinen.
LZ: Die Höchstgrenze der SV wurde auf "unbestimmte Zeit"
erhöht. Sie ist weder
bestimmt noch für den Bürger erkennbar.
Albrecht: Jede Form der "Gummistrafen"- Unbestimmtheit ist
menschenrechtswidrig. Es ist ein demokratisches Unding, einem Menschen eine
unbestimmte Verwahrung anzudrohen. Wir hatten im
Jugendstrafrecht die erfreuliche
Entwicklung, dass der Gesetzgeber die unbestimmte Jugendstrafe abgeschafft hat,
die es bis vor
kurzem noch gab. Nun war ich froh zu lehren, dass der Gesetzgeber
sich von der "Gummistrafe" verabschiedet hatte, nachdem ich in
älteren
Auflagen eines Jugendstrafrechtslehrbuchs noch darüber geklagt hatte. Im
Jugendstrafrecht kann man sehr deutlich machen,
wie fatal sich eine "Gummistrafe"
auf die Psyche von Eingesperrten auswirkt, vom Wohlwollen von Bewachern abhängig
zu sein. Das
erzieht zur Unmündigkeit, zur Lüge, zum Verstellen. Das
ist eindeutig. Hierbei bildet man sich ein, während dieses unbestimmten
Strafvollzugs Wesensmerkmale der Betroffenen zu erkennen. Das kann aber keiner,
weil das nicht erkennbar ist. Es kann daher keine
Fachleute für so etwas
geben. Die Unbestimmtheitsdebatte war beendet und fängt nun an der Ecke
der SV wieder an,
kriminalpolitisch lebendig zu werden. Man hat mit der lebenslangen
Freiheitsstrafe, anderen Sanktionsformen und
Sanktionsausgestaltungen völlig
hinreichende Möglichkeiten, jemanden so lange zu inhaftieren, wie seine
Gefährlichkeit als
gegeben angenommen wird. Das ist geltendes Recht. Man
hat der lebenslangen Freiheitsstrafe also völlig hinreichende Möglichkeiten,
die Öffentlichkeit wirksam zu schützen. Es ist wieder nur ein Stück
"symbolische Gesetzgebung", mit der man den Anschein erweckt, man
tue etwas für Sicherheit, ohne an den Ursachen der Dilemmata, um die es
meistens geht, auch nur ein wenig zu arbeiten.
LZ: Wenn die Freiheit ein Gut ist, für das man kämpfen
muss, wo stehen wir in unserer heutigen Zeit mit den
Bürgerrechten?
Albrecht: Wir haben eine Sicherheitsdebatte, die uns vorgaukelt, die
Freiheit gehöre zugunsten der
Sicherheit eingeschränkt. Eindeutig
setzen sich alle politischen Kräfte, die sich zur Wahl stellen, immer auf
diesen
Sicherheitsast. Das ist offenbar der Preis der Wählbarkeit in unseren
Tagen. Dabei folgt man den medial produzierten Stimmungslagen der
Bürger.
Dafür ist die derzeitige Bundesregierung das beste Beispiel. Sie entscheidet
stets, egal in welchem materiellen
Politikbereich, nach demoskopischen Umfragen,
also danach, was die Bevölkerung angeblich will. Man würde sich von
einem klugen
Gesetzgeber indes versprechen, dass er eine Sachstruktur im Blick
hat und dieser konsequent und glaubwürdig folgt. Prämisse müsste
sein, dass Menschenwürde und Freiheit zentrale und abwägungsfeste
Elemente der Demokratie sind. Wenn diese Prinzipien aufgegeben
werden, gibt
sich Demokratie selbst auf. In einem solchen Staat möchte ich nicht leben.
Interview: Anastasios
Bakratsas
|