Das verträgliche
Nebeneinander von herkömmlicher und Gentechnik verwendender Landwirtschaft sowie die Sicherheit der Verbraucher sind zentrale Ziele des neuen
Gentechnikgesetzes der Bundesregierung.
Am 11. Februar 2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung
des
Gentechnikrechts beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie der Europäischen
Union (EU) zur Freisetzung gentechnisch veränderter
Organismen in deutsches
Recht umgesetzt.
Bundesverbraucherministerin Renate Künast erklärte am 11. Februar
in Berlin, das
neue Gesetz diene dem "Schutz des gentechnikfreien Anbaus
in Deutschland". Die Grüne Gentechnik sei ein hoch sensibles Thema,
das
bis heute die Gemüter errege und sehr kontrovers diskutiert werde.
Großer Skepsis der überwiegenden Mehrheit der Verbraucherinnen und
Verbraucher (wie im übrigen auch der Landwirte) stehe ein zunehmender internationaler
Druck entgegen, sagte die Ministerin zum
Hintergrund des Gesetzes.
Die Bundesregierung habe deshalb mit dem nötigen Fingerspitzengefühl
den gesetzlichen Rahmen
vorbereitet und damit das geltende Gentechnikrecht deutlich
verbessert. Es sei von grundlegender Bedeutung, dass die Bundesregierung in
dieser Situation ihre gesetzlichen Spielräume voll ausschöpfe und
Regeln zum Schutze des gentechnikfreien Anbaus schaffe, so
Künast.
"Deshalb hat die Bundesregierung den beschlossenen Gesetzentwurf ganz
im Sinne eines Schutzgesetzes für alle
diejenigen vorgelegt, die auch in
Zukunft ohne Gentechnik arbeiten wollen. Wir sind damit im übrigen der
erste Mitgliedstaat der
EU, der hier klare Regelungen schafft. Der Gesetzentwurf
enthält mein Hauptanliegen, gentechnikfreien Anbau in Deutschland in dem
Rahmen, den die EU uns vorgibt, dauerhaft zu sichern", sagte die Verbraucherministerin
zur Begründung des Gesetzes.
Keine
schleichende Einführung grüner Gentechnik
Das Gesetz regelt in Zukunft das Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft
(einschließlich der ökologischen) und Landwirtschaft, die gentechnisch
veränderter Organismen anbaut. Verhindert werden soll damit eine
schleichende
Einführung der grünen Gentechnik, die dem Verbraucher keine Wahlmöglichkeit
gibt. "Grün" wird diese Gentechnik
genannt, weil sie die gentechnische
Veränderungen von Pflanzen betrifft.
Mit dem neuen Gentechnik-Gesetz der Bundesregierung
werden drei klare Ziele
erreicht:
Die Verbraucher haben in Zukunft beim Einkauf das Recht auf eine klare Wahlfreiheit
zwischen Produkten ohne Gentechnik und solchen mit Gentechnik, weil diese Produkte
klar als solche gekennzeichnet sein müssen.
Die Landwirtschaft erhält sichere rechtliche Rahmenbedingungen für
den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.
Die Landwirte, die ihre Produkte von Gentechnik frei halten wollen, sollen
dies auch in Zukunft tun können.
Für
Schäden durch Gentechnik haftet der Verursacher
Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist der Grundsatz, dass die Landwirte, die
gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, für unerwünschte Ausbreitungen
ihrer Gen-Pflanzen haften. Beispielsweise dann, wenn der
Ökoweizen eines
Biobauern mit Pollen eines benachbarten Gen-Weizenfeldes befruchtet wird und
der Biobauer seinen Weizen nicht
mehr verkaufen kann.
In einem genauen Standortregister kann sich der Ökobauer dann darüber
informieren, wer neben seinem
Feld Gen-Pflanzen anbaut und deshalb möglicherweise
die Schuld an seinen Verlusten hat. Zuständig für die Klärung
solcher
Streitfragen werden die Zivilgerichte sein.
Zudem wird eine zusätzliche Rechtsverordnung für jede genveränderte
Pflanzenart
den Mindestabstand zwischen Anbaufeldern sowie die Anlage von Schutz-Hecken
regeln. Außerdem enthält das Gesetz die Möglichkeit zur
Einrichtung
von ökologisch sensiblen Gebieten, etwa in der Nähe von Naturschutzgebieten,
in denen der Gentechnik-Anbau
anzeigepflichtig ist. Im April 2004 tritt außerdem
die Kennzeichnungspflicht für Gen-Produkte europaweit in Kraft. Damit kann
der
Verbraucher im Laden entsprechende Produkte erkennen und entscheiden, ob
er diese kauft oder nicht.
Das Gesetz bedarf der
Zustimmung des Bundesrates. Verbraucherministerin Künast
geht davon aus, dass das Gesetz spätestens nach der Sommerpause verabschiedet
wird.
Kontext
>> Pressemitteilung
des
Verbraucherschutzministeriums mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum
neuen Gentechnikgesetz Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
|