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Neues Gentechnikgesetz: Sicherheit für Verbraucher und Landwirtschaft
Veröffentlicht am Freitag, 13.Februar. @ 07:00:00 CET
Thema: neue Gesetze
neue GesetzeDas verträgliche Nebeneinander von herkömmlicher und Gentechnik verwendender Landwirtschaft sowie die Sicherheit der Verbraucher sind zentrale Ziele des neuen Gentechnikgesetzes der Bundesregierung.

Am 11. Februar 2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in deutsches Recht umgesetzt.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast erklärte am 11. Februar in Berlin, das neue Gesetz diene dem "Schutz des gentechnikfreien Anbaus in Deutschland". Die Grüne Gentechnik sei ein hoch sensibles Thema, das bis heute die Gemüter errege und sehr kontrovers diskutiert werde. Großer Skepsis der überwiegenden Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher (wie im übrigen auch der Landwirte) stehe ein zunehmender internationaler Druck entgegen, sagte die Ministerin zum Hintergrund des Gesetzes.

Die Bundesregierung habe deshalb mit dem nötigen Fingerspitzengefühl den gesetzlichen Rahmen vorbereitet und damit das geltende Gentechnikrecht deutlich verbessert. Es sei von grundlegender Bedeutung, dass die Bundesregierung in dieser Situation ihre gesetzlichen Spielräume voll ausschöpfe und Regeln zum Schutze des gentechnikfreien Anbaus schaffe, so Künast.

"Deshalb hat die Bundesregierung den beschlossenen Gesetzentwurf ganz im Sinne eines Schutzgesetzes für alle diejenigen vorgelegt, die auch in Zukunft ohne Gentechnik arbeiten wollen. Wir sind damit im übrigen der erste Mitgliedstaat der EU, der hier klare Regelungen schafft. Der Gesetzentwurf enthält mein Hauptanliegen, gentechnikfreien Anbau in Deutschland in dem Rahmen, den die EU uns vorgibt, dauerhaft zu sichern", sagte die Verbraucherministerin zur Begründung des Gesetzes.

Keine schleichende Einführung grüner Gentechnik

Das Gesetz regelt in Zukunft das Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft (einschließlich der ökologischen) und Landwirtschaft, die gentechnisch veränderter Organismen anbaut. Verhindert werden soll damit eine schleichende Einführung der grünen Gentechnik, die dem Verbraucher keine Wahlmöglichkeit gibt. "Grün" wird diese Gentechnik genannt, weil sie die gentechnische Veränderungen von Pflanzen betrifft.

Mit dem neuen Gentechnik-Gesetz der Bundesregierung werden drei klare Ziele erreicht:

Die Verbraucher haben in Zukunft beim Einkauf das Recht auf eine klare Wahlfreiheit zwischen Produkten ohne Gentechnik und solchen mit Gentechnik, weil diese Produkte klar als solche gekennzeichnet sein müssen.

Die Landwirtschaft erhält sichere rechtliche Rahmenbedingungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Die Landwirte, die ihre Produkte von Gentechnik frei halten wollen, sollen dies auch in Zukunft tun können.
Für Schäden durch Gentechnik haftet der Verursacher

Einer der Kernpunkte des Gesetzes ist der Grundsatz, dass die Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, für unerwünschte Ausbreitungen ihrer Gen-Pflanzen haften. Beispielsweise dann, wenn der Ökoweizen eines Biobauern mit Pollen eines benachbarten Gen-Weizenfeldes befruchtet wird und der Biobauer seinen Weizen nicht mehr verkaufen kann.

In einem genauen Standortregister kann sich der Ökobauer dann darüber informieren, wer neben seinem Feld Gen-Pflanzen anbaut und deshalb möglicherweise die Schuld an seinen Verlusten hat. Zuständig für die Klärung solcher Streitfragen werden die Zivilgerichte sein.

Zudem wird eine zusätzliche Rechtsverordnung für jede genveränderte Pflanzenart den Mindestabstand zwischen Anbaufeldern sowie die Anlage von Schutz-Hecken regeln. Außerdem enthält das Gesetz die Möglichkeit zur Einrichtung von ökologisch sensiblen Gebieten, etwa in der Nähe von Naturschutzgebieten, in denen der Gentechnik-Anbau anzeigepflichtig ist. Im April 2004 tritt außerdem die Kennzeichnungspflicht für Gen-Produkte europaweit in Kraft. Damit kann der Verbraucher im Laden entsprechende Produkte erkennen und entscheiden, ob er diese kauft oder nicht.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Verbraucherministerin Künast geht davon aus, dass das Gesetz spätestens nach der Sommerpause verabschiedet wird.

Kontext

>> Pressemitteilung des Verbraucherschutzministeriums mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gentechnikgesetz

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


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