Zum ersten Mal seit zehn Jahren werden in
Deutschland zum 1. Juli die Anwaltsgebühren erhöht. In seiner Sitzung vom 12.03.2004 billigte der Bundesrat abschließend das Gesetz zur
Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - KostRMoG) und damit eine Novellierung der
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Nach Berechnungen des Deutschen Anwaltsvereins steigen die Gebühren damit von der zweiten
Jahreshälfte an um durchschnittlich 14 Prozent.
Rund 120.000 Anwälte in Deutschland hatten die Gebührenerhöhung
herbei gesehnt.
Vor allem der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte sich in der
letzten Zeit intensiv dafür stark gemacht. Neben der Anhebung wird auch
das System der Berechnung des endgültigen Honorars geändert. Nach
Angaben aus dem Bundesjustizministerium können Bürger, die
einen Rechtsstreit
ohne Prozess beilegen, künftig deshalb sogar Geld sparen. Der zehnprozentige
Gebührenabschlag für Anwälte in
den neuen Bundesländern
wird zum 1. Juli abgeschafft.
Die Versicherungswirtschaft geht hingegen von einer Steigerung der
Kosten für
anwaltlichen Rat um etwa 20 Prozent aus. In der Folge könnte es höhere
Prämien für die rund 17 Millionen
Rechtsschutzversicherten in der
Bundesrepublik geben. Der DAV begrüßte in einer Pressemitteilung
die Kostenrechtsnovelle als
«erfreulichen Kompromiss». Damit habe
die Politik ihre Zusage eingehalten, den Anwälten nach zehn Jahren Stillstand
eine Anhebung
zuzugestehen.
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beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 12. März 2004.
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