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Archive for the ‘Steuern’ Category

Tipps zum Thema Steuern

Thursday, January 5th, 2012

Steuern – Steuerdschungel statt weniger Bürokratie

Wer sich selbst schon mit der in jedem Jahr fälligen Einkommensteuererklärung beschäftigt hat, der weiß auch um die Umstände und den Arbeitsaufwand, der damit verbunden sein kann. Selbst mit der Unterstützung eines anerkannt guten Steuerprogramms ist es nicht leicht, alle, die durch die existierende Steuergesetzgebung geforderten Einträge in der  Einkommensteuererklärung richtig und zu aller Zufriedenheit zu machen. Für den Single, der eine aufrichtige Berufskarriere in einem Gewerbebetrieb als Facharbeiter bis zu seiner Pensionierung durchsteht, der wird es irgendwann schaffen, die bis dahin noch überschaubaren Einträge ordnungsgemäß zusammenzubringen. Zählt er aber die Anzahl der Stunden zusammen, die er in aufwändiger Kleinarbeit rund um die Steuern und das Steuern Berechnen verbracht hat und das gegen den Rückerstattungsbetrag aufrechnet, dann wird er über den sich daraus ergebenden Stundenlohn nicht sehr erfreut sein. Ausnahmen bestätigen dabei wie immer die Regel.

 

Mit der Familie wächst auch der Steuerdschungel

Steuer Sparen ist immer ein erstrebenswertes Ziel insbesondere dann, wenn die Steuerbelastung hoch ist. Wer Familie und Kinder hat und vielleicht noch ein eigenes Häuschen, der bewegt sich dann in einem Bereich, wo interessante Rückerstattungsbeträge von den jährlich bezahlten Steuern winken. In diesen Fällen wird das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung aber auch schon schwieriger und unübersichtlicher. Der Begriff Steuerdschungel wird langsam aber sicher verständlich. Diejenigen, die dann immer noch ihre Einkommensteuererklärung selbst bewältigen wollen geraten unter Umständen schon in Gewissensnöte, ob sie ihre Angaben richtig gemacht haben.

 

Wenn es unübersichtlich wird den Steuerberater einschalten

Diese Unsicherheiten setzen sich weiter fort, wenn noch weitere Vermögenswerte einbezogen werden müssen, bei Scheidungen, wenn Kinder heranwachsen und deren Einkünfte ebenfalls mit einbezogen werden müssen und so weiter. Schwieriger wird es auch bei einer Existenzgründung, wenn zusätzlich zur Einkommensteuer auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer erklärt werden müssen. Jeder Betroffene sollte sich selbst fragen, ab wann er sich vorsorglich um professionelle Unterstützung bemühen sollte, wie beispielsweise bei der Steuerberatungsgesellschaft in München. Das ist spätestens dann eine gute Option, wenn es sich um größeres Steueraufkommen handelt. Mit der Sicherheit, genaue Angaben gemacht zu haben und mit einer besseren Aussicht auf das Maximum an möglicher Steuerrückerstattung rechnen zu können, kommen die Ausgaben für den Steuerberater einer guten Investition gleich.

Das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen

Thursday, May 5th, 2011

Viele Berufstätige sind auf ein Arbeitszimmer Zuhause angewiesen. Besonders LehrerInnen benötigen einen Ort, an dem sie ihren Unterricht in Ruhe und voller Konzentration vor- und nachbereiten können. Bis zum 31. Dezember 2006 konnten Lehrer den finanziellen Aufwand für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen. Das Steueränderungsgesetz von 2007 sah Einschränkungen bezüglich dieser steuerlichen Absetzbarkeit vor. Dies wollte sich ein Lehrer nicht gefallen lassen und zog inzwischen mit seiner Klage vor den Neunten Senat. Er hatte von seinem Arbeitgeber verlangt, ihm ein dienstliches Arbeitszimmer zur Verfügung zu stellen oder alternativ sein häusliches Arbeitszimmer zu den ortsüblichen Konditionen anmieten und ihm zur Nutzung überlassen. Die Klage blieb erfolglos.
Im Jahressteuergesetz 2010 wurden Arbeitszimmer im eigenen Haushalt wieder für absetzbar erklärt. Sofern für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein alternativer Arbeitsort zur Verfügung steht, können bis zu 1250 Euro geltend gemacht werden – rückwirkend zum 1. Januar 2007. Die finanziellen Kosten für ein Arbeitszimmer werden als Werbungskosten angesehen. Wichtig für die steuerliche Anerkennung dieser Kosten ist, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder nicht. In jedem Fall können jedoch Arbeitsmittel steuerlich geltend gemacht werden, egal ob ein Arbeitszimmer anerkannt wurde oder nicht.
Arbeitsmittel und verwendetet Einrichtungsgegenstände können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie (fast) ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel fashion4home Schreibtische, Schreibtischstühle, Schreibtischlampen, Bücherregale, Beistelltische und Computertische. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass sich diese Gegenstände im Arbeitszimmer befinden, sie können auch an einem anderen Ort in der Wohnung stehen. Allerdings können auch Nebenkosten wie Heizungskosten, Grundsteuer, Müllkosten und Beiträge zur Hausratsversicherung anteilig abgesetzt werden. Sofern ein Arbeitszimmer nicht zur Wohnung oder zum Haus dazugerechnet wird, können die Kosten für dieses unbegrenzt von der Steuer absetzen. Ab wann ein Arbeitszimmer auch rechtlich als nicht zur Wohnung gehörig anerkannt wird, ist stark umstritten. In der Regel entscheidet hier der Einzelfall.