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Eine Anwaltskanzlei passend einrichten

Thursday, June 9th, 2011

Ein Anwalt/eine Anwältin ist man erst, wenn man das Studium der Rechtswissenschaften mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen hat. Die darauffolgende Referendarzeit gemeistert, und auch das zweite Staatsexamen bestanden hat.
Nach dem zweiten Staatsexamen kann bei der Anwaltskammer eine Zulassung als Anwalt beantragt werden.
Diese Zulassung ist der wichtigste Schritt zur eigenen Anwaltskanzlei.

Eine Anwaltskanzlei sind sowohl das Unternehmen als auch die Büroräume des Anwaltes.
Die Anwaltskanzlei ist also der Ort, an dem der Anwalt seine Tätigkeit ausübt, Mandanten empfangen und die erforderlichen Schriftstücke erstellt werden.

Für alle Beteiligten ist die Anwaltskanzlei ein Ort, der Vertrauen und Seriosität ausstrahlen sollte.
Soll eine Anwaltskanzlei neu eingerichtet werden, sind dabei einige Dinge zu berücksichtigen.

Zunächst muss festgelegt werden, ob für eine eigene Kanzlei ausreichend Mandanten gefunden werden können.
Daraus ergibt sich, ob man die Kanzlei allein, oder mit einem Partner betreiben sollte.

Das bedeutet, dass zunächst für jeden Anwalt ein eigenes Büro angedacht wird.
Als Möbel gehören in jeden Raum Schränke, um ausreichend Ablage zu haben.
Auch Möbel, wie Formularschränke, Regale oder Rollcontainer sollten für die Ordnung der Arbeitsunterlagen ausreichend eingeplant werden.
Zu jedem Schreibtisch gehören Sessel Stühle. Sessel Stühle gehören auch in den Warte- und Empfangsbereich.

Eine Kanzlei benötigt ruhige Besprechungsräume. Auch diese benötigen ausreichend Möbel und Sessel Stühle. Dazu ein paar Grünpflanzen und Bilder, die dem Raum eine ansprechende Atmosphäre vermitteln.

Jeder Anwalt einer Kanzlei sollte durch eine Sekretärin oder Bürokraft unterstützt werden. Auch für diese Arbeitsplätze sind Möbel erforderlich. Jeder Schreibtisch wird mit Sessel Stühle versehen.

Moderne Kommunikation ist heute auch in einer Anwaltskanzlei unverzichtbar. Die Möbel für die entsprechenden Computer sollten auch einen günstigen Platz finden. Der Bildschirm sollte hell stehen, aber der Blick darf nicht über den Bildschirm aus dem Fenster schweifen. Die Belastung für die Augen wäre dadurch unangemessen hoch.

Bei der Einrichtung der Räume sollte auch auf Kleinigkeiten geachtet werden. So ist es notwendig, eine Kammer oder entsprechende Möbel für Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte bereitzuhalten.
Als Möbel ist auch eine Miniküche sinnvoll. Die Mitarbeiter und eventuell Mandaten sollten jederzeit mit Kaffee oder Tee versorgt werden können.

Sind Sessel Stühle und Möbel geplant, rückt die Repräsentation der Kanzlei nach außen in den Fokus. Briefpapier mit aufgedrucktem Briefkopf, Stempel mit dem LOGO der Kanzlei und eine Tafel, neben der Haustür angebracht, wird auf die Kanzlei aufmerksam gemacht.

Bei der Einrichtung einer Anwaltskanzlei sind Lage und der Zweck wichtig.
Bei einem Anwalt für Wirtschaftsrecht in einem Industrieviertel werden an Möbel, Sessel Stühle höhere Ansprüche gestellt, als an eine Kanzlei auf dem Land.

Bausparen – eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme

Wednesday, November 3rd, 2010

Beim Bausparen handelt es sich um eine Art der Geldanlage, bei der der Anleger einen Vertrag abschließt, mit dem auf eine bestimmte Summe hingespart wird. Für das Ansparen wird hierbei eine Ansparzeit gewählt, in der zumeist monatliche Beiträge an die Bausparkasse gezahlt werden, um letztlich einen ansehnlichen Geldbetrag bilden zu können. Auf die eingezahlten Geldmittel kann man beim Bausparen deutlich mehr Zinsen erhalten, als bei anderen Anlageformen wie beispielsweise Sparbüchern oder gewöhnlichen Girokonten. So ist das Bausparen eine der beliebtesten Anlageformen gerade für junge Menschen, die genügend Zeit für die Ansparphase einplanen können.
Auf die Ansparphase folgt beim Bausparvertrag die Zuteilung. Hierbei wird der angesparte Geldbetrag an den Vertragsnehmer ausgezahlt. Je nach Höhe der zu Vertragsbeginn festgelegten Bausparsumme entsteht zwischen dieser und dem angesparten Guthaben eine Differenz. Diese Differenz gleicht die Bausparkasse durch ein Bauspardarlehen aus, das in der Regel in einem Zeitraum zwischen sieben und elf Jahren zurückgezahlt werden muss. Die Höhe der festgelegten Bausparsumme bestimmt hier die letztliche Höhe der Raten, die zur Tilgung des Bausparkredites aufgewendet werden müssen.
Bei Bausparverträgen älterer Generation konnte man zusätzlich wählen, für welchen Zweck man das Guthaben verwenden möchte. Neuere Verträge binden den Bausparer meist an die Verwendung des Geldbetrages für eine Immobilie.