Das deutsche Arbeitsrecht
Die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gesetzlich geregelt. Schriftlich festgehalten ist dies im Arbeitsrecht. Außerdem regelt das Arbeitsrecht alle Beziehungen zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, gleichermaßen wie die der Koalitionen beider Parteien.
Seit dem Altertum ist die Arbeit Gegenstand der rechtlichen Regelungen. Jedoch hatte der Arbeitsvertrag im Römischen Reich aufgrund der weit verbreiteten Sklavenarbeit keine hohe Gewichtigkeit. Im Jahre 1945 wurden die Gewerkschaften wieder zugelassen und das Kontrollgesetz vom 10, April 1946 mit der Nummer 22, erlaubte den Firmen die Bildung von Betriebsräten. Des Weiteren wurden Landesgesetze erlassen, dies machte eine bundeseinheitliche Regelung aufgrund der Zersplitterung notwendig. 1976 wurde die Mitbestimmung in Großbetrieben durch das Mitbestimmungsgesetz geregelt. Zu DDR-Zeiten war das Arbeitsrecht im
Arbeitsgesetzbuch einheitlich geregelt. Die Regelungen des Arbeitsrechtes sind immer noch nicht einheitlich kodifiziert, dadurch finden sich die verschiedenen Regelungen in ganz unterschiedlichen Rechtsquellen. Nicht nur die Regelungen des Tarifvertragsgesetzes, sondern auch sämtliche andere Regelungen, wie das Mutterschutzgesetz, das Teilzeit-und Befristungsgesetz und das Arbeitsplatzschutzgesetz sind im Arbeitsrecht geregelt, sondern auch Einzelarbeitsverträge, die Gewerbeordnung und das Kündigungsschutzgesetz sind dort verankert.
Der Arbeitsvertrag ist der Ausgangspunkt des Arbeitsrechts, durch ihn wird das Arbeitsverhältnis erst begründet. Er regelt alle Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowohl die finanziellen als auch die Arbeitsleistung.
So wie das Individualarbeitsrecht, gehört das kollektive Arbeitsrecht zum Arbeitsrecht, es bezeichnet das Recht aller Koalitionen, dazu gehören die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Des Weiteren regelt das kollektive Arbeitsrecht das Tarifvertragsrecht, das Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Unternehmen und das Arbeitskampfrecht (Aussperrungen und Streiks).
Neben staatlichen Gesetzen bestehen im kollektiven Arbeitsrecht Kollektivvereinbarungen für die vorhandenen und erfassten Arbeitsverhältnisse. Zum einen sind das die Unternehmens- und branchenbezogenen Tarifverträge sowie die Betriebsvereinbarungen. Im öffentlichen Dienst sind im Arbeitsrecht auch die Dienstvereinbarungen verankert.
Die wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechtes sind die §§ 611-630 BGB, das ArbGG, das Altersteilzeitgesetz und ArbschG (Arbeitsschutzgesetz).